10 Fragen an Steuerexperten über die Abgeltungssteuer Was wird Steuergegenstand sein?
Hochkarätige Steuerexperten äußern sich zur Abschaffung der Abgeltungssteuer: Heiko Wunderlich, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte (oben rechts), Thomas Zacher, Fachanwalt für Steuerrecht und Gründungspartner der Kanzlei Zacher & Partner (oben rechts), Michael Bormann, Gründungspartner und Steuerexperte von bdp Bormann Demant & Partner (unten links), Ingo Kleutgens, Partner der Kanzlei Mayer Brown (unten rechts).
Alle Fragen aus der Reihe „10 Fragen an Steuerexperten über die Abgeltungssteuer“:
Frage 1: Ist eine Abschaffung der Abgeltungssteuer noch in dieser Legislaturperiode denkbar?
Frage 2: Was haben Flüchtlingsproblematik & Co. mit der geplanten Abschaffung der Abgeltungssteuer zu tun?
Frage 3: Was wird der Hauptdiskussionspunkt bei der Frage um eine Abschaffung der Abgeltungssteuer sein?
Frage 4: Werden Sparer tatsächlich bis zu 45 Prozent an den Fiskus werden abführen müssen?
Frage 5: Was wird Steuergegenstand sein?
Frage 6: Was könnte der Gesetzgeber unternehmen, um einen Ausverkauf zum Stichtag der Steuererhöhung zu vermeiden?
Frage 7: Ist eine Wiedereinführung der Haltefrist denkbar?
Frage 8: Welche Freibeträge wären denkbar?
Frage 9: Wie würde sich eine Aufhebung des Werbungskostenverbots auf Freibeträge auswirken?
Frage 10: Ist die Benachteiligung der Beteiligungsfinanzierung gegenüber der Fremdfinanzierung durch höhere Steuern gerechtfertigt?
Frage: Kursgewinne, Zinsen, Dividenden/Teileinkünfteverfahren - was wird wohl Steuergegenstand der neuen Steuer auf die Kapitaleinkünfte sein? Was sind derzeit noch strittige Punkte?
Michael Bormann, Gründungspartner und Steuerexperte von bdp Bormann Demant & Partner
Die bisher der Abgeltungssteuer unterliegenden Einnahmen/Einkünfte werden dann mit dem normalen Steuersatz besteuert. Ausnahmen oder strittige Punkte sind nicht bekannt.
>> Thomas Zacher, Fachanwalt für Steuerrecht und Gründungspartner der Kanzlei Zacher & Partner
>> Heiko Wunderlich, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte
>> Ingo Kleutgens, Partner der Kanzlei Mayer Brown
Frage 1: Ist eine Abschaffung der Abgeltungssteuer noch in dieser Legislaturperiode denkbar?
Frage 2: Was haben Flüchtlingsproblematik & Co. mit der geplanten Abschaffung der Abgeltungssteuer zu tun?
Frage 3: Was wird der Hauptdiskussionspunkt bei der Frage um eine Abschaffung der Abgeltungssteuer sein?
Frage 4: Werden Sparer tatsächlich bis zu 45 Prozent an den Fiskus werden abführen müssen?
Frage 5: Was wird Steuergegenstand sein?
Frage 6: Was könnte der Gesetzgeber unternehmen, um einen Ausverkauf zum Stichtag der Steuererhöhung zu vermeiden?
Frage 7: Ist eine Wiedereinführung der Haltefrist denkbar?
Frage 8: Welche Freibeträge wären denkbar?
Frage 9: Wie würde sich eine Aufhebung des Werbungskostenverbots auf Freibeträge auswirken?
Frage 10: Ist die Benachteiligung der Beteiligungsfinanzierung gegenüber der Fremdfinanzierung durch höhere Steuern gerechtfertigt?
Frage: Kursgewinne, Zinsen, Dividenden/Teileinkünfteverfahren - was wird wohl Steuergegenstand der neuen Steuer auf die Kapitaleinkünfte sein? Was sind derzeit noch strittige Punkte?
Michael Bormann, Gründungspartner und Steuerexperte von bdp Bormann Demant & Partner
Die bisher der Abgeltungssteuer unterliegenden Einnahmen/Einkünfte werden dann mit dem normalen Steuersatz besteuert. Ausnahmen oder strittige Punkte sind nicht bekannt.
>> Thomas Zacher, Fachanwalt für Steuerrecht und Gründungspartner der Kanzlei Zacher & Partner
>> Heiko Wunderlich, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte
>> Ingo Kleutgens, Partner der Kanzlei Mayer Brown