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10 Fragen an Steuerexperten über die Abgeltungssteuer Was wird Steuergegenstand sein?

Hochkarätige Steuerexperten äußern sich zur Abschaffung der Abgeltungssteuer: Heiko Wunderlich, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte (oben rechts), Thomas Zacher, Fachanwalt für Steuerrecht und Gründungspartner der Kanzlei Zacher & Partner (oben rechts), Michael Bormann, Gründungspartner und Steuerexperte von bdp Bormann Demant & Partner (unten links), Ingo Kleutgens, Partner der Kanzlei Mayer Brown (unten rechts).
Hochkarätige Steuerexperten äußern sich zur Abschaffung der Abgeltungssteuer: Heiko Wunderlich, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte (oben rechts), Thomas Zacher, Fachanwalt für Steuerrecht und Gründungspartner der Kanzlei Zacher & Partner (oben rechts), Michael Bormann, Gründungspartner und Steuerexperte von bdp Bormann Demant & Partner (unten links), Ingo Kleutgens, Partner der Kanzlei Mayer Brown (unten rechts).
Alle Fragen aus der Reihe „10 Fragen an Steuerexperten über die Abgeltungssteuer“:

Frage 1: Ist eine Abschaffung der Abgeltungssteuer noch in dieser Legislaturperiode denkbar?

Frage 2: Was haben Flüchtlingsproblematik & Co. mit der geplanten Abschaffung der Abgeltungssteuer zu tun?


Frage 3: Was wird der Hauptdiskussionspunkt bei der Frage um eine Abschaffung der Abgeltungssteuer sein?

Frage 4: Werden Sparer tatsächlich bis zu 45 Prozent an den Fiskus werden abführen müssen?

Frage 5: Was wird Steuergegenstand sein?

Frage 6: Was könnte der Gesetzgeber unternehmen, um einen Ausverkauf zum Stichtag der Steuererhöhung zu vermeiden?

Frage 7: Ist eine Wiedereinführung der Haltefrist denkbar?

Frage 8: Welche Freibeträge wären denkbar?

Frage 9: Wie würde sich eine Aufhebung des Werbungskostenverbots auf Freibeträge auswirken?

Frage 10: Ist die Benachteiligung der Beteiligungsfinanzierung gegenüber der Fremdfinanzierung durch höhere Steuern gerechtfertigt?

Frage: Kursgewinne, Zinsen, Dividenden/Teileinkünfteverfahren - was wird wohl Steuergegenstand der neuen Steuer auf die Kapitaleinkünfte sein? Was sind derzeit noch strittige Punkte?


Michael Bormann, Gründungspartner und Steuerexperte von bdp Bormann Demant & Partner

Die bisher der Abgeltungssteuer unterliegenden Einnahmen/Einkünfte werden dann mit dem normalen Steuersatz besteuert. Ausnahmen oder strittige Punkte sind nicht bekannt.

>> Thomas Zacher, Fachanwalt für Steuerrecht und Gründungspartner der Kanzlei Zacher & Partner

>> Heiko Wunderlich, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte

>> Ingo Kleutgens, Partner der Kanzlei Mayer Brown