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10 Fragen an Steuerexperten über die Abgeltungssteuer Was wird Steuergegenstand sein?

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Thomas Zacher, Fachanwalt für Steuerrecht und Gründungspartner der Kanzlei Zacher & Partner

Die sogenannte Abgeltungsteuer für private Einkünfte hatte ja zwei Hautaspekte gegenüber ihren Vorläufern: Erstens die generelle Erfassung auch der Kurs-/ Veräußerungsgewinne neben den laufenden Erträgen und zweitens die (formale) Senkung des Steuersatzes auf 25 Prozent. Seinerzeit behaupteten viele Politiker, beides hinge untrennbar zusammen. Ich bin mir jedoch sicher, dass die generelle Erfassung auch der Veräußerungsgewinne weiterhin bestehen bleiben wird, auch wenn die Abgeltungsteuer jetzt wieder fällt.

Wenn der Steuersatz selbst also zugleich auf das allgemeine Niveau heraufgesetzt werden soll, bleiben nur andere Korrekturen zur Vermeidung einer Übermaßbesteuerung: Entweder ein neues Teileinkünfteverfahren, oder das schon angesprochene – gegebenenfalls modifizierte - Anrechnungssystem.

>> Heiko Wunderlich, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte

>> Ingo Kleutgens, Partner der Kanzlei Mayer Brown