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Finanzmarktrichtlinie Mifid II: Wie müssen sich Finanzberater auf die neuen Regelungen vorbereiten?

Mifid II: Abkürzung für „Markets in Financial Directives“: EU-Richtlinie zur Harmonisierung der Finanzmärkte im europäischen Binnenmarkt; regelt unter anderem auch die Pflichten für Finanzberater
Mifid II: Abkürzung für „Markets in Financial Directives“: EU-Richtlinie zur Harmonisierung der Finanzmärkte im europäischen Binnenmarkt; regelt unter anderem auch die Pflichten für Finanzberater | Foto: seamartini/iStock

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben – nach langem Anlauf und später als ursprünglich geplant, wird die EU-Finanzmarktrichtlinie MIFID II im Sommer 2017 in deutsches Recht überführt. Das Wertpapierhandelsgesetz und andere Gesetze müssen dazu geändert werden. Ab Januar 2018 werden zahlreiche neue Regularien neben dem Wertpapier- und Börsenhandel auch die Anlageberatung und Vermögensverwaltung betreffen.

Noch fehlen manche Details, doch die Eckdaten sind nach Veröffentlichung diverser delegierter Rechtsakte und Verordnungen der EU-Kommission im April und Mai 2016 im Wesentlichen klar.

Details zur Umsetzung in deutsches Recht werden für das Frühjahr 2017 erwartet. Der deutsche Gesetzgeber hat Spielraum; neben der Minimalumsetzung können auch strengere Bestimmungen erlassen werden. „Die Auswirkungen auf die Anlageberatung werden jedenfalls gravierend ausfallen“, sagt Frank Ulbricht, Vorstand des Maklerpools BCA und der Bank für Vermögen. Die MIFID II verlangt etwa eine Erläuterung, wie die Beratung konkret auf die individuellen Präferenzen, Ziele und sonstigen Merkmale des Privatkunden abgestimmt wurde.

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Product Governance

Damit verbunden ist die Product Governance. Produktgeber auf der Investmentseite ebenso wie der Vertrieb müssen klar definieren, für welche Zielgruppe die jeweiligen Produkte geeignet sind. Und zwar nicht nur im Moment des Verkaufs, sondern auch in regelmäßigen Abständen danach.

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