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11. AfW-Hauptstadtgipfel Schnelle Einführung des LVRG: „Ein politisches Signal“

Die Teilnehmer des 11. AfW-Hauptstadtgipfels auf dem Dach des Reichtagsgebäudes. Fotos: Oliver Lepold

Die Teilnehmer des 11. AfW-Hauptstadtgipfels auf dem Dach des Reichtagsgebäudes. Fotos: Oliver Lepold

Oliver Lepold // 04.07.2014 //  PDF

Aktuelle und anstehende Regulierungsvorhaben beleuchtete der 11. AfW-Hauptstadtgipfel in Berlin. Der Verband führte Entscheider aus der Finanzdienstleistungsbranche mit Regulierungsexperten aus der Politik zusammen. Dabei besonders im Fokus: das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG). 

„Wir müssen konsequent sein und hatten bei den Bewertungsreserven nicht die Wahl, sie erst im Jahr 2016 zu kappen“, sagte Anja Karliczek, MdB CDU, vor rund 40 Entscheidern aus dem Kreis der Fördermitglieder des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung. Die Politikerin ist Mitglied im Finanzausschuss und referierte vor den Finanzdienstleistern zum anstehenden Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG).

>> zur Bilderstrecke AfW-Hauptstadtgipfel

„Das anhaltende Niedrigzinsniveau führt dazu, dass die Stabilität im Versicherungssektor für die Zukunft nicht mehr gewährleistet ist“, sagte Karliczek in einem Sitzungssaal des Reichstagsgebäudes. „Wir mussten hier schnell reagieren, rund 30 Versicherer sind durch das aktuelle Kapitalmarktumfeld gefährdet. Es geht hier auch um ein politisches Signal.“

Laut der CDU-Politikerin, die in den vergangenen Wochen maßgeblich an den Beratungen zu dem neuen Gesetz beteiligt war, wird derzeit der Sicherungsbedarf errechnet, also wie viel Leistungen die Versicherer ihren Kunden bereits versprochen haben. Die Bestimmungen des LVRG sollen helfen, das bestehende Ungleichgewicht bei den Lebensversicherungsgesellschaften auszugleichen. Sollte sich das Zinsumfeld entspannen, sei eine Rückkehr zu den alten Regelungen möglich.

Das LVRG sieht vor, den Höchstrechnungszins für neu abgeschlossene Lebensversicherungen von 1,75 auf 1,25 Prozent abzusenken und die Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren nur mehr zu 50 Prozent an ausscheidende Versicherungsnehmer weiterzugeben. Künftig wird ein Teil zurückgehalten, der für die Finanzierung der an die verbleibenden Versicherten gegebenen Garantiezusagen notwendig ist.

Zudem müssen Versicherte künftig zu mindestens 90 Prozent statt bisher zu 75 Prozent an den Risikoüberschüssen beteiligt werden. Darüberhinaus wird die Höchstgrenze für den Zillmersatz von 40 auf 25 Promille abgesenkt. Damit darf nur noch ein kleinerer Anteil der im Geschäftsjahr angefallenen Abschlusskosten des Neugeschäfts auf die Folgejahre übertragen werden. „Wir sehen mit Bedenken, dass viele Verträge vorzeitig gekündigt werden und wollten hier mehr Anreize schaffen, dass Versicherte und Versicherungsunternehmen länger zusammenbleiben“, betonte die CDU-Finanzexpertin.

Die Politikerin begrüßte, dass man von der ursprünglich geplanten Provisionsoffenlegung in Euro und Cent wieder abgekommen sei. „Dies hätte krude Ergebnisse erbracht, die aufgrund der Voraussetzungen der verschiedenen Vertriebswege zu mehr Verwirrung als Transparenz geführt hätten“, so Karliczek. Nun wird wie bei der Riester-Rente eine Gesamtkostenquote angegeben. Der Versicherungskunde erhält somit eine Kostenquote in Prozent, die für die Minderung der Rendite durch die Gesamtkosten steht.

Laut Karliczek soll im Jahr 2018 eine umfangreiche Evaluierung aller regulatorischen Maßnahmen im Versicherungsbereich durchgeführt werden. Dann sei auch Solvency II bereits zwei Jahre in Kraft und es sollten genügend Praxis-Erfahrungen vorliegen, um notfalls einzelne Regulierungsschritte anzupassen oder zurückzunehmen.

Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) steht am heutigen Freitag im Bundestag zur Verabschiedung an und benötigt noch die Zustimmung vom Bundesrat, die noch vor der Sommerpause erfolgen soll. Es sieht vor, die Bewertungsreserven umgehend zu kappen, die anderen Regelungen zu Höchstrechnungszins und Zillmersatz werden zum 1. Januar 2015 eingeführt.
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