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in VersicherungenLesedauer: 2 Minuten

153.000 Euro sind nicht genug Gericht kippt Gehaltserhöhung eines Krankenkassen-Vorstands

Ein gesetzlicher Krankenversicherer solle sparsam mit seinen Beitragsgelder und Steuermitteln umgehen, rief das Landessozialgericht Baden-Württemberg eine gesetzliche Betriebskrankenkasse zur Ordnung: Ein Jahresgehalt von rund 217.000 Euro für den Vorstand der Krankenkasse sei unangemessen.

Der Fall

Eine in Baden-Württemberg ansässige, bundesweit tätige gesetzliche Betriebskrankenkasse wollte das Jahresgehalt ihres Vorstands anheben: Zu 153.000 Euro Grundgehalt sollten außerdem ein Zusatzfixum, eine Zielerreichungsprämie, ein Dienstwagen sowie Leistungen aus betrieblicher Altersvorsorge und Unfallversicherung hinzukommen. Insgesamt wäre der Vorstand so auf 217.000 Euro Jahresgehalt gekommen. Die Betriebskrankenkasse reichte einen Antrag beim Bundesversicherungsamt ein, das in solchen Fällen seine Zustimmung erteilen muss.

Nichts da, befand das Amt - und verweiterte die Erhöhung. Daraufhin zog der Versicherer vor Gericht. Er verwies auf die Gepflogenheiten bei privaten Krankenversicherern: Die angepeilte Vergütung ihres Vorstands läge auf demselben Niveau, wie es für Vorstände in der privaten Versicherungswirtschaft üblich sei.

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Das Urteil

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg gab in erster Instanz der beklagten Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesversicherungsamt, recht (L 5 KR 1700/16 KL): Gesetzliche und private Krankenversicherer seien nicht miteinander vergleichbar. „Anders als bei privatwirtschaftlichen Unternehmen ist der Erfolg der Krankenkassen nicht am wirtschaftlichen Gewinn zu messen, sondern daran, ob die gesetzlichen Aufgaben ordnungsgemäß unter sparsamer Verwendung der Beitragsgelder und Steuermittel erfüllt werden“, stellte das Gericht klar.

Um zu ermitteln, wie viel er seinem Vorstand bezahlen könnte, solle der Versicherer nicht auf die private Konkurrenz schauen: Maßstab seien vielmehr andere gesetzliche Anbieter mit einer vergleichbaren Anzahl an Mitgliedern. Bei diesen hätten Vorstände 2015 lediglich rund 159.000 Euro verdient. Das Gehaltsniveau, das die Betriebskrankenkasse angepeilt habe, läge um mehr als um ein Drittel darüber.

Ein Gehalt, wie es der Vorstand des klagenden Betriebskrankenkassen erhalten sollte, sei erst gerechtfertigt, wenn der Versicherer 50 Prozent mehr Mitglieder hätte, befand das Gericht.

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