LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in MärkteLesedauer: 3 Minuten

2013: Die wichtigsten gesetzlichen Neuregelungen

Seite 2 / 2


Staatliche Förderung für Pflegezusatzversicherung

Im Zuge der Pflegereform zahlt der Staat gesetzlich Pflegeversicherten - unabhängig von ihrem Einkommen - ab Januar 2013 eine Zulage von 60 Euro pro Jahr. Voraussetzung: Sie schließen freiwillig eine Pflegezusatzversicherung ab, deren Mindestbeitrag bei 120 Euro liegt. Zur Finanzierung der Pflegereform werden die Beitragssätze zur Pflegeversicherung von 1,95 auf 2,05 Prozent erhöht. Für Steuerzahler ohne Kinder steigt der Beitragssatz auf 2,3 Prozent.

Unisex-Tarife werden verpflichtend

Bei Versicherungstarifen gilt ab dem 21. Dezember 2012 der Grundsatz der Gleichberechtigung und sogenannte Unisex-Tarife werden verpflichtend. Das heißt, die Prämien für Altersvorsorge-, Berufsunfähigkeit-, Unfall-, Kranken-, Risikolebens-, Pflege- und Kfz-Versicherung werden nicht mehr abhängig vom Geschlecht berechnet. Das kann sich für den Einzelnen unterschiedlich auswirken - je nach Geschlecht und Versicherungsart. Ob es für sie lohnender ist, schnell zu handeln und zu den bisherigen Bedingungen eine Police abzuschließen, oder besser, abzuwarten, sollten Interessierte zeitnah mit einem kompetenten Berater besprechen, um entsprechende Fristen nicht zu verpassen.

In Diskussion: Betreuungsgeld

Der Bundestag hat vor Kurzem die Einführung des Betreuungsgeldes beschlossen. Stimmt der Bundesrat Mitte Dezember ebenfalls dem Gesetzesentwurf zu, tritt es ab August 2013 in Kraft. Eltern haben dann einen Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn sie sich entscheiden, ihre ein- und zweijährigen Kinder nicht in die Obhut einer staatlich geförderten Betreuungseinrichtung zu geben.

Der gleichzeitige Bezug von Eltern- und Betreuungsgeld ist jedoch nicht möglich. Der Betrag beläuft sich zunächst auf 100 Euro pro Monat und Kind und soll 2014 auf 150 Euro angehoben werden. Der Bundestag beriet ebenfalls über eine Ergänzung des Betreuungsgelds. Lassen sich die Eltern die Beiträge nicht auszahlen, sondern sparen diese für die private Altersvorsorge oder für die künftige Ausbildung ihrer Kinder, soll der Staat ihnen einen zusätzlichen Bonus zahlen.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion