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in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 2 Minuten

3 Fragen an den GDV „Das Provisionsabgabeverbot schützt den Verbraucher“

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Das Provisionsabgabeverbot ist praktisch schon tot. Es besteht zwar auf dem Papier, die Verstöße werden aber von der Bafin nicht verfolgt. Ist eine Abschaffung vor diesem Hintergrund nicht ein logischer Schritt? 

Stiller: Das Provisionsabgabeverbot schützt den Verbraucher. Der Gesetzgeber sollte es daher nicht abschaffen, sondern im Gegenteil stärken. Potenzielle Kunden sollen mit dem besten Versicherungsangebot überzeugt werden, nicht mit Sondervergütungen durch den Vermittler. Zu Versicherungsprodukten, die gerade im Leben-Bereich für Sicherheit und Langfristigkeit stehen, passen kurzfristige Anreize, wie sie durch die Weitergabe der vom Unternehmen gezahlten Provision an den Kunden entstehen würden, nicht. Die bestehenden Verordnungen dürfen nicht außer Kraft gesetzt werden, sondern müssen im Rahmen der Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) neu geregelt und idealerweise dann im Gesetz verankert werden.

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