LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in VersicherungenLesedauer: 2 Minuten

4 Vereinfachungen Wie die DVAG die Riester-Rente retten will

Seite 2 / 2

  1. Bemessung des Mindestbeitrags am Bruttoeinkommen abschaffen

Auch die Bemessung des Mindestbeitrags am jährlichen Bruttoeinkommen sieht der DVAG-Vorstand als Problem an. Denn das führt in vielen Fällen dazu, dass nicht die volle Zulage gezahlt wird. „Vielleicht könnte man hier alternativ Einkommensklassen einführen oder eine obligatorische Dynamisierung der Beiträge, zum Beispiel in Höhe von 3 Prozent“, schlägt er vor. Damit würde die jährliche Prüfung des Bruttoeinkommens entfallen.

  1. Zu versteuerndes Einkommen als Bemessungsgrundlage

Auch die Tatsache, dass der Mindestbeitrag anhand des rentenversicherungspflichtigen Einkommens ermittelt wird, macht das Verfahren laut Lach unnötig kompliziert. Denn hier muss der Rentenversicherungsträger mit eingebunden werden. Der DVAG-Vorstand schlägt vor, das zu versteuernde Einkommen als Bezugsgröße für den Mindestbeitrag zu nehmen. Damit bekämen die Finanzämter mit der Steuererklärung alle notwendigen Informationen der Riester-Sparer und könnten selbst die Zulagen ermitteln und überweisen. Da die Finanzämter im Rahmen der Günstigerprüfung ohnehin viele Riester-Verträge unter die Lupe nehmen müssen, wäre das aus Lachs Sicht eine effiziente Lösung für alle Beteiligten.

>> Das gesamte Interview finden Sie hier

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion