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5 Experten erklären Für welche Dienstleistungen können Makler Service-Gebühren verlangen?

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„Früher undenkbar erscheinende Nebengeschäftsfelder“

„Immer mehr klassische Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler weiten ihr Beratungsangebot aus“, beobachtet auch Volker Schmidt, Geschäftsführer der SEB Steuerberatung (Foto). „Zu den früher noch undenkbar erscheinenden Nebengeschäftsfeldern zählen die Vermittlung von Stromliefer- und Telefonverträgen sowie das Leasing von LED-Lichtanlagen.“

Ein weiteres Beispiel neben dem Energiekosten-Check für Versicherungsmakler wie „Energiehandel24.eu“ sei die digitale Kundenakte zur Daten- und Dokumentenpflege. Sie hat zum Ziel, sowohl Makler als auch Kunden mehr Übersichtlichkeit zu verschaffen: Aus dieser Analyse heraus werden einerseits Deckungslücken und andererseits alle aktuellen Versicherungsverträge und deren Kosten transparent offengelegt.

Monatliche Dienstleistungspauschale

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Dem Kunden wird dieser Service gegen eine monatliche Dienstleistungspauschale online zur Verfügung gestellt. Die Gebührenhöhe beginnt bei etwa 5 Euro im Monat und kann je nach modular buchbarem Leistungsumfang auch im zweistelligen Euro-Bereich liegen.

Auf Kundenwunsch kann beispielsweise nicht nur die gesamte Korrespondenz mit den Versicherern vom Makler übernommen werden, sondern darüber hinaus auch vollständig in Papierform archiviert werden. Anbieter digitaler Kundenordner sind zum Beispiel Diverso mit „Mydiverso“ und Fibikon mit „Policenordner“.

Service-Gebühren umsatzsteuerpflichtig

Wichtig ist für Versicherungsmakler zu beachten, dass die Service-Gebühren umsatzsteuerpflichtig sind. Was genau dabei zu beachten ist und wie Versicherungsmakler einen Teil ihrer Kosten künftig als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen können, erklärt Volker Schmidt von SEB Steuerberatung im zweiten Teil unserer Serie zum Thema Service-Gebühren.

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