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5.582 Schlichtungsanträge Darüber beschwerten sich Bankkunden

Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes
Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes | Foto: Boris Streubel/action press

5.582 Beschwerden gegen Banken gingen 2016 bei der Ombudsstelle der deutschen Privatbanken ein. Davon wurden 3.935 Anträge als zulässig eingestuft. In 1.278 Fällen hatten die Kunden mit ihrer Beschwerde gegen eine Bank Erfolg, 991 Mal siegte die Bank. 1.533 der 2016 zugelassenen Verfahren befinden sich noch in der Schwebe. Das geht aus einem Bericht des deutschen Bankenverbands BdB hervor.

Fast jede zweite Beschwerde, die 2016 bei Ombudsmann Peter Frellesen eintraf, betraf den Bereich Kredite. Vor allem ging es um Widerrufsbelehrungen bei Immobilienkrediten. Dabei dürfte der sogenannte „Widerrufsjoker“ eine maßgebliche Rolle gespielt haben.

Gros der Beschwerden zum „Widerrufsjoker“

Die als Widerrufsjoker betitelte Regelung betraf Verbraucherkredite, die zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Viele enthielten eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung, klärten den Kreditnehmer also nur unzulänglich über das Recht auf, einen Kreditvertrag in den ersten Tagen nach Abschluss zu widerrufen. Der „Widerrufsjoker“ ermöglichte es Kreditnehmern auch noch Jahre nach Abschluss eines solchen Kreditvertrags, diesen aufzulösen und Entschädigung zu verlangen.

Das ewige Widerrufsrecht für solche Fälle war im vergangenen Jahr allerdings begrenzt worden. Stichtag der Gesetzesänderung war der 21. Juni. Im Vorfeld hatten sich Verbraucher-Widersprüche noch einmal gehäuft – was die Zahlen der Ombudsstelle widerspiegeln.

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Neben dem Kredit-Widerrufsrecht beschwerten sich viele Verbraucher vor allem zum Thema Zahlungsverkehr und Kontoführung. Rund jeder fünfte Schlichtungsantrag betraf diesen Bereich. Ebenso häufig gingen Beschwerden zum Thema Wertpapiere ein.

Insgesamt beschwerten sich Verbraucher im vergangenen Jahr seltener als noch 2015, stellt der Bankenverband fest. 2016 gingen 17 Prozent weniger Verbraucherbeschwerden bei der Ombudsstelle ein.  

Das leistet die Ombudsstelle des Bankenverbands

Die Ombudsstelle des BdB soll als außergerichtliche Instanz Unstimmigkeit zwischen Kunden und Bank schlichten helfen. Ihre Entscheidungen sind für Banken allerdings nur bis zu einer Summe von 10.000 bindend.

Die Ombudsstelle der privaten Banken ist vom Bundesamt für Justiz als amtliche Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt worden. Eine amtliche Anerkennung als Anlaufstelle für Streitfragen bei Wertpapiergeschäften hat kürzlich auch die Ombudsstelle des Fondsverbands BVI erhalten.

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