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CAMPUS INSTITUT: Pflegereform zum 1.1.2017: Was muss der Makler beraten?

24.01.2017 10:00 24.01.2017 Online 19,00

Zum 1.1.2017 tritt die zweite Stufe des Pflegestärkungsgesetzes II in Kraft. Damit findet der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Einzug in die Produktwelt (und Bestände!) der Pflegezusatzversicherung. Alle Versicherer haben angekündigt von dem Recht Gebrauch zu machen, die Altbestände ebenfalls umzustellen. Soweit, so gut? Das kommt drauf an ..... Was machen Sie als Makler wenn der Kunde anruft und fragt, ob er das Angebot des Versicherers annehmen soll?

Inhalte des Webinars: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und seine Konsequenzen. Warum sehen Umstellungsangebote aus wie sie aussehen? Was eine Beratung des Maklers beinhalten sollte.