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CAMPUS INSTITUT: Betriebliche Altersversorgung: Absicherung v. „Berufsunfähigkeitsrisiken“
04.04.2017
10:00
04.04.2017
Online
49,00
Die Absicherung von „BU-Risiken“ im Rahmen einer Direktversicherung ist in den letzten Jahren salonfähig geworden. Diese unstrittig interessante Vorsorgealternative bedarf jedoch einer sehr umsichtigen Beratung. Die Frage nach der Auslegung des Invaliditätsbegriffs, die klärende Darstellung der Leistungsvoraussetzung insbesondere unter Berücksichtigung vertraglicher Erschwernisse (Leistungsausschlüsse), der Blick auf entgeltfreie Arbeitsverhältnisse und andere Störfälle sowie eine umfassende Aufklärung für den Fall eines vorzeitigen Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen qualifizieren die Beratung des Vermittlers.