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in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

Ab 2017 Schäuble will Abgeltungssteuer abschaffen

Wolfgang Schäuble zieht eine Abschaffung der pauschalen Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte in Betracht. Er wolle „in der nächsten Legislaturperiode darüber nachdenken, ob wir die Steinbrücksche Steuerreform bei der Kapitalertragsteuer, die ja mit der Unvollkommenheit der Erfassung von Kapitaleinkünften begründet war, zur Disposition stellen", zitiert die Süddeutsche Zeitung aus einer Rede des Finanzministers.

Damit wird eine Abschaffung der Abgeltungssteuer ab 2017 wahrscheinlich. Auch die SPD und die Grünen haben sich bereits gegen die Kapitalertragssteuer von pauschal 25 Prozent ausgesprochen. Diese Steuer privilegiere Kapitaleinkünfte gegenüber Arbeitseinkommen und sei daher ungerecht, argumentieren die Politiker. Stattdessen wollen sie Kapitaleinkünfte der progressiven Einkommenssteuer unterwerfen.  Steuererhöhungen erst ab 2017

Doch während die Oppositionspolitiker die Abgeltungssteuer am liebsten bereits Anfang 2016 zeitgleich mit der Einführung des automatischen Austauschs von Informationen über Kapitaleinkünfte abschaffen würden, will Schäuble bis 2017 warten. Schließlich würde der Wegfall der Abgeltungsteuer für die meisten Sparer eine Steuererhöhung bedeuten, weil ihr Einkommensteuersatz deutlich höher als 25 Prozent liegt. Die Koalition hat für diese Legislaturperiode aber Steuererhöhungen ausgeschlossen. 

Unterdessen protestiert die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) gegen die Pläne. Die einheitliche Kapitalertragssteuer sorge für ein funktionierendes Steuereinnahmeverfahren bei Kapitaleinkünften, mit dem auch die Kunden zufrieden seien. Ihre Abschaffung würde ein „bewährtes, transparentes Besteuerungssystem zerstören“, erklärte der Banken-Gesamtverband im Rahmen einer Bundestagsanhörung zur Abgeltungssteuer vergangene Woche.  

Mit der Abgeltungssteuer werden seit 2009 pauschal alle Kapitaleinkünfte belegt. 25 Prozent Steuern plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer werden direkt von den Finanzinstituten an den Fiskus abgeführt. Mit wenigen Ausnahmen brauchen die Steuerpflichtigen diese Einnahmen nicht mehr in ihrer Steuererklärung zu deklarieren. 

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