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Ab 500 Millionen Euro Schäuble dringt in Brüssel auf Freibetrag für kleine Banken

Auf Druck der Sparkassen und Volksbanken dringt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bei der EU-Kommission auf Ausnahmen für kleine Banken bei der geplanten neuen Bankenabgabe für den europäischen Bankenrettungsfonds. Danach soll ein Freibetrag bei der Berechnung der Bankenabgabe eingeführt werden für Institute mit Verbindlichkeiten von weniger als 500 Millionen Euro. “Die Beitragsregelung sollte für Banken, die eindeutig nicht systemrelevant sind, ein Zugeständnis machen”, heißt es einem Positionspapier der Bundesregierung zur geplanten Bankenabgabe. “Beispielsweise” sei ein “pauschaler Freibetrag” für kleine Banken mit “relevanten Verbindlichkeiten von weniger als 500 Millionen Euro” möglich. Banken dieser Größe würden lediglich einen “sehr kleinen Teil” der Finanzierungsbasis ausmachen. Die EU-Mitgliedsstaaten und das Europaparlament haben sich am Donnerstagmorgen auf die Schaffung eines Bankenabwicklungsfonds für marode Geldinstitute in der Eurozone geeinigt. Innerhalb von acht Jahren soll mit Bankbeiträgen ein Notfonds in Höhe von 55 Milliarden Euro aufgebaut werden. Die EU- Kommission soll nun Vorschläge für die Berechnung der Bankenabgabe vorlegen. Der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), Georg Fahrenschon, mahnte am Donnerstag in Frankfurt: “Wir wollen nicht Versäumnisse und Lasten weltweit operierender Großbanken ausgleichen müssen”. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken fordert in einer Presseerklärung eine “Freibetragsgrenze von 500 Millionen Euro”, sodass “kleine Institute, die ohnehin nicht vom Abwicklungsfonds bedient werden würden, ausgenommen und mittelgroße Banken nur moderat belastet werden”. Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion Antje Tillmann fordert nun eine “zügige” Regelung. “Wir erwarten, dass zum Zeitpunkt der Ratifizierung klar ist, wie die konkrete Bankenabgabe ausgestaltet werden soll.” Der Grundsatz der Proportionalität müsse fest verankert werden. Im Februar hat “Deutschland gegenüber der EU-Kommission angemahnt, bei künftiger Berechnung der Bankenabgabe das Proportionalitätsprinzip zu beachten,” heißt es in einem Papier des Bundesfinanzministeriums. Die Bundesregierung habe dazu “konkrete Vorschläge” an die EU-Kommission gesandt, heißt es weiter. “Wir haben immer gesagt, das Prinzip der Proportionalität muss eingehalten werden, was bedeutet, dass kleine risikoarme Banken weniger belastet werden müssen als große”, erklärte eine Sprecherin des Finanzministeriums auf Anfrage. Zu den Vorschlägen an die EU-Kommission wollte sich das Ministerium nicht äußern.

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