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in FinanzberatungLesedauer: 2 Minuten

Ab 500.000 Euro V-Bank führt Negativzinsen für Vermögensverwalter-Kunden ein

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Nur 1 Prozent der Kunden betroffen

In ihrem Schreiben an die Vermögensverwalter verweist die V-Bank auf den bayerischen Mitbewerber, der diesen Schritt bereits Mitte April gegangen ist. Ähnlich wie die Raiffeisenbank Gmund am Tegernsee vermeidet die Bank das Wort Strafzinsen und spricht von einer Wertaufbewahrungsgebühr. Allerdings hatte die bayerische Raiffeisenbank ihre Freigrenze niedriger angesetzt: Dort sind Strafzinsen bereits ab einem Vermögen von 100.000 Euro fällig.

Da die Freigrenze so hoch liege, seien nur die wenigsten V-Bank-Konten von der Gebühr betroffen, erklärt eine V-Bank-Sprecherin gegenüber DAS INVESTMENT. Den Anteil der betroffenen Kunden beziffert die Sprecherin auf weniger als 1 Prozent.

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