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Ab Oktober 2010: Neue Vergütungsregeln im Finanzbereich

Quelle: Fotolia
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Der „Gesetzesentwurf über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen“ bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats und soll spätestens im Oktober 2010 in Kraft treten. Hintergrund: Man will gesetzliche Grundlagen schaffen, um künftig gegen eine wesentliche Ursache der Finanzmarktkrise vorzubeugen. Bereits 2009 hat die Bundesregierung ein Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung im Bereich des Aktienrechts auf den Weg gebracht. Nun sollen auch Geschäftsleiter und Mitarbeiter im Bankenbereich neuen Vergütungsregelungen unterworfen werden. Im Versicherungsbereich sind auch Aufsichtsratsmitglieder betroffen.

Langfristiger Erfolg als Faktor für die Vergütung

Die Frage, wie Vergütungssysteme ausgestaltet, überwacht und weiterentwickelt werden, steht dabei im Zentrum des Gesetzentwurfs. Ziel ist, wie international vereinbart, die Vergütung wieder stärker auf den langfristigen Erfolg des Unternehmens auszurichten. Wenn Risiken eingegangen werden, müssen diese angemessen berücksichtigt werden.

Daher sollen Vergütungssysteme verankert werden, die „angemessen, transparent und auf eine nachhaltige Entwicklung“ des Unternehmens ausgerichtet sind“. Einzelne technische Details zur Ausgestaltung – zum Beispiel wie die Vergütung zusammengesetzt wird und wie die Leistungszeiträume aussehen werden – will das Bundesfinanzministerium in nachfolgenden Rechtsverordnungen regeln.

Keine unangemessenen hohen Boni mehr

Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist, angesichts der wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens unangemessen hohe Bonuszahlungen zu unterbinden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) soll dazu stärkere Eingriffsrechte bekommen. Sie kann die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile untersagen oder auf einen bestimmten Anteil des Jahresergebnisses beschränken.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung folgt den Vereinbarungen, die auf internationaler Ebene getroffen wurden. Prinzipien für solide Vergütungspraktiken hatte der Rat für Finanzstabilität (Financial Stability Board) bereits im April 2009 vorgestellt. Im September wurden daraus konkrete Standards abgeleitet, wie Vergütungspraktiken in der Finanzbranche künftig aussehen sollen. Die Gruppe der zwanzig größten Industrie- und Schwellenländer (G20) hat die Prinzipien gebilligt.

Europa will die Prinzipien und Standards weitgehend deckungsgleich übernehmen. Ende des Jahres 2009 hat der europäische Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) den Vorschlag für eine Richtlinie gebilligt.

Acht große deutschen Banken und die drei größten Versicherer hatten bereits eine Selbstverpflichtung abgegeben. Nun folgt die gesetzliche Grundlage, um die internationalen Prinzipien verbindlich umzusetzen. Dazu werden das Kreditwesengesetz und das Versicherungsaufsichtgesetz entsprechend geändert. Spätestens bis Oktober 2010 sollen die neuen Regelungen umgesetzt sein.

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