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Aktualisiert am 27.08.2018 - 13:15 Uhrin EuropaLesedauer: 4 Minuten

Abgeltung, Unternehmen, Finanztransaktionen Was sich laut Koalitionsvertrag bei Steuern ändert

Alexander Lehnen

Ertragsteuerliche Änderungen in Deutschland

Solidaritätszuschlag

Ab 2021 soll dieser durch Einführung einer Freigrenze schrittweise reduziert werden. Genaue Werte und Grenzen sind noch offen. Man rechnet mit 90 Prozent der Steuerpflichtigen, die befreit werden. Damit würde ein Entlastungsvolumen von circa 10 Milliarden Euro im Jahr entstehen.

Dienstwagenbesteuerung

So genannte E-Fahrzeuge (Elektro- und Hybridfahrzeuge) sollen nur noch mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises monatlich für die Privatnutzung steuerlich nutzbar sein. Dieses hat Vorteile für Dienstwagennutzer – der Otto-Normalverbraucher profitiert aber nicht.

Abgeltungsteuer auf Zinserträge

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Bereits Finanzminister Schäuble hatte in den letzten Jahren angekündigt, dass dieses Privileg spätestens ab 2019 entfallen sollte. Insofern ist diese Änderung nichts Neues und wird klar begründet – zumindest inoffiziell:  Alle „Schäfchen“ aus der Schweiz und vergleichbaren Regimen seien nun vermutlich zurückgekommen.

Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Hier hat man vor allem den Umsatzsteuerbetrug beim Online-Handel im Visier.

Gründungskultur

Geplant sind steuerliche Anreize für die Mobilisierung von Wagniskapital, unter anderem eine Umsatzsteuerbefreiung für die ersten beiden Jahre. Ziel ist auch eine sogenannte Entbürokratisierung durch einen „One-Stop-Shop“ für Antrags-, Genehmigungs- und Besteuerungsverfahren. Ob diese Maßnahmen die Venture-Capital-Kultur in Deutschland wirklich verbessern, bleibt abzuwarten.

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