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Aktualisiert am 27.08.2018 - 13:15 Uhrin EuropaLesedauer: 4 Minuten

Abgeltung, Unternehmen, Finanztransaktionen Was sich laut Koalitionsvertrag bei Steuern ändert

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Grundsteuer und Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer: Share Deals

Angedacht ist die „Umsetzung einer effektiven und rechtssicheren gesetzlichen Regelung zur Beendigung missbräuchlicher Steuergestaltungen mittels Share Deals“. Die gewonnenen Mehreinnahmen können von den Ländern zur Senkung der Steuersätze verwendet werden. Aktuell hat das Finanzministerium zwei Professoren mit der Prüfung der Verfassungskonformität der im Herbst 2016 entwickelten Gestaltungsvarianten beauftragt. Ein Ergebnis kommt vermutlich im Frühjahr 2018. Danach möchte man in ein Gesetzgebungsverfahren einsteigen.

Dass hier eine Veränderung kommt, ist sehr wahrscheinlich. Einzelheiten sind jedoch noch ungewiss. Die vorliegenden Varianten sehen entweder eine Absenkung der Schwelle des schädlichen Beteiligungserwerbs von 95 Prozent auf 75 Prozent (mit weiteren Voraussetzungen) oder eine anteilige Belastung je nach prozentualer Höhe des Anteilseignerwechsels vor.

Grunderwerbsteuer: Freibetrag

Für den erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken von Familien soll ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer eingeführt werden. Dieses wurde allerdings nur als Prüfungsauftrag formuliert. Die finanziellen Auswirkungen würden in den Länderfinanzausgleich einfließen. Daher ist zu erwarten, dass die weitere Entwicklung hier im Zusammenhang mit den oben genannten Veränderungen bei den Share Deals steht, da das materielle Steueraufkommen der Länder betroffen ist.

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