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Aktualisiert am 27.08.2018 - 13:15 Uhrin EuropaLesedauer: 4 Minuten

Abgeltung, Unternehmen, Finanztransaktionen Was sich laut Koalitionsvertrag bei Steuern ändert

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Europaweite Veränderungen

Gemeinsame (konsolidierte) europäische Unternehmensbesteuerung

Gemeinsam mit Frankreich sind Initiativen geplant, die eine Antwort auf internationale Veränderungen und Herausforderungen, vor allem im Hinblick auf die USA, liefern sollen. Ziel ist eine gemeinsame Bemessungsgrundlage und die Einführung von Mindestsätzen bei den Unternehmenssteuern in Europa. Auch dieses Thema ist „Schnee von gestern“. Die ersten Ideen hierzu stammen aus dem Jahr 2001, 2016 wurden zwei EU-Richtlinien erlassen. Bei einer Einführung könnte es passieren, dass die Steuerstrukturierung über Drittstaaten gesteuert wird. Außerdem führt die Regelung zu einem Steuerwettbewerb innerhalb der EU. Da die Regeln nur einstimmig durch alle 28 EU-Mitgliedsstaaten eingeführt werden können, ist eine Umsetzung jedoch nicht wirklich realistisch.

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Eine Klage Großbritanniens gegen eine Einführung der Finanztransaktionssteuer in elf EU-Staaten wies der Europäische Gerichtshof am 30. April 2014 ab. Insofern wäre die Steuer nicht EU-rechtswidrig. Die Formulierung im Koalitionsvertrag lässt jedoch vermuten, dass diese nur gemeinsam auf europäischer Ebene eingeführt werden soll. Dies könnte lange Zeit dauern.

EU-Anti-Steuervermeidung

Das Koalitionspapier sieht hier eine Anpassung der Hinzurechnungsbesteuerung, der Zinsschranke und die Schaffung von Hybridregelungen vor. Die europäischen Umsetzungsrichtlinien der OECD-BEPS-Initiative, namentlich ATAD I und II, wurden erst vor Kurzem bereits weitestgehend vollständig in deutsches Recht umgesetzt. Bleibt die Frage, welche materiellen Änderungen hier noch stattfinden sollen?

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