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in VersicherungenLesedauer: 2 Minuten

Abgemahnt: Riester-Rente von Allianz diskriminiert arme Kunden

Die Riester-Verträge des größten deutschen Versicherungskonzerns Allianz benachteiligen ärmere, ältere und kinderreiche Kunden. Das fanden der Bund der Versicherten und die Verbraucherzentrale Hamburg heraus. Daraufhin mahnten die beiden Verbraucherschutz-Organisationen den größten deutschen Versicherungskonzern ab.

Üblicherweise werden Versicherte an den Überschüssen eines Versicherungsunternehmens beteiligt, erklären die Verbraucherschützer. Dazu gehören auch die sogenannten Kostenüberschüsse, die entstehen, wenn die ursprünglich kalkulierten Kosten unterschritten werden. Davon steht den Versicherten laut den beiden Organisationen mindestens die Hälfte zu.

Allianz hingegen gibt die Überschüsse nur eingeschränkt an die Riester-Kunden weiter. Das erfuhren die Verbraucherschützer, nachdem sie sich durch das Kleingedruckte und den Geschäftsbericht des Versicherungskonzerns gekämpft haben. „Kostenüberschüsse bekommen nur diejenigen, deren „Garantiekapital“ größer als 40.000 Euro ist“, so das Ergebnis. Dieser Betrag stelle aber eine kaum erreichbare Grenze für ärmere, ältere oder kinderreiche Kunden dar.

Diese Benachteiligung wisse die Allianz gut zu verbergen, so die Verbraucherschützer weiter. Denn im Kleingedruckten steht nur, dass die Kunden an den Überschüssen beteiligt werden. Erst nach „einer Schnitzeljagd durch Allgemeine Geschäftsbedingungen, Versicherungsinformation und Geschäftsbericht“ erfahre der Kunde von der faktischen Ungleichbehandlung.

Darüber hinaus verstößt die Benachteiligung einzelner Kundengruppen laut dem Bund der Versicherten und der Verbraucherzentrale Hamburg gegen das Versicherungsrecht.

Den Ärmeren fehlen bis zu 3.500 Euro

„Wir schätzen, dass dem Allianz-Riester-Kunden damit ein Betrag von bis zu 3.500 Euro zu Rentenbeginn nicht zur Verfügung steht“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstand des Bundes der Versicherten. Die dadurch entstehende soziale Schieflage eines staatlich geförderten Produkts sei „unerträglich“.

Zusammen mit der Hamburger Verbraucherzentrale hat der Versichertenschutzverein Allianz abgemahnt. Sie fordern den Versicherer auf, bis zum 8. Juni eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Ungleichbehandlung seiner Kunden zu beenden. Allianz bestreitet die Vorwürfe Auf Nachfrage von DAS INVESTMENT.com wies Allianz die Diskriminierungsvorwürfe zurück. Ärmere Kunden zahlten günstigere Beiträge und würden daher in viel geringerem Maß mit Kosten belastet als wohlhabendere Kunden, erklärte ein Unternehmenssprecher. Außerdem sei die Verwaltung von Riester-Verträgen, insbesondere aufgrund des Zulageverfahrens, aufwändiger als bei anderen Vorsorgeprodukten. Kostenüberschüsse entstünden also nur durch diejenigen Verträge, die mit einem überdurchschnittlichen Beitrag abgeschlossen werden.

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