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Aktualisiert am 05.09.2019 - 15:04 Uhrin MärkteLesedauer: 4 Minuten

Abschließende Beratungen starten Was die DIN 77230 verspricht

Defino-Chef Klaus Möller. Das 2011 gegründete Institut hat den Anstoß zu einer neuen DIN-Norm für die Finanzberatung gegeben.
Defino-Chef Klaus Möller. Das 2011 gegründete Institut hat den Anstoß zu einer neuen DIN-Norm für die Finanzberatung gegeben. | Foto: Defino

Was unter Politikern diesseits und jenseits des Atlantiks momentan nur schlecht funktioniert, ist 29 Akteuren der Finanzberaterbranche kürzlich gelungen: Die Fachleute haben einen Kompromiss gefunden. Sie haben eine neue DIN-Norm für die Finanzberatung entworfen. Mit von der Partie waren Vertreter von Versicherungen, Vertriebsorganisationen, Maklerpools, Produktanbietern und des Verbraucherschutzes – also eine recht vielgestaltige große Koalition.

Der Entwurf zur künftigen DIN-Norm 77230 stammt von Anfang Juni 2018. Er fasst auf 79 Seiten zusammen, was Berater optimalerweise fragen sollten, wenn sie eine erste Bestandsaufnahme zur Finanzsituation von Privathaushalten machen. Im Fokus: Versicherungen, Altersvorsorge und Vermögensplanung.

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Die neue DIN-Norm solle eine erste Diagnose ermöglichen, erklärt Klaus Möller, Geschäftsführer des Defino-Instituts für Finanznorm, das den Anstoß für ihre Erarbeitung gegeben hat. Schon die DIN Spec 77222, die Vorstufe zur jetzt geplanten Norm 77230, ist auf Initiative des Instituts entstanden. Multipliziert man die Zahl der Teilnehmer mit den Sitzungsstunden, hat das Gremium seither über 20.000 Stunden an der Norm gewerkelt. Diese Zeit empfindet Möller allerdings als gut investiert: Egal, an welche DIN-zertifizierte Stelle sich ein Verbraucher in Zukunft wenden werde, er bekomme überall die gleiche Analyse. „Die Diagnose, die der Kunde zu seiner Finanzsituation erhält, ist unabhängig vom individuellen Schwerpunkt des Versicherungsvermittlers, des Bankmitarbeiters oder der Verbraucherberatungsstelle“, so Möller. Der Beratungsprozess solle für Kunden vergleichbar und verlässlich werden – zumindest dessen Auftakt: „Bei der Therapie besteht dann allerdings weiterhin Freiheit.“

Oliver Kieper, Vorstand des Hamburger Maklerpools Netfonds, vergleicht die DIN-Analyse mit der TÜV-Prüfung für Autos: Fahrzeugreifen benötigen eine gesetzlich vorgeschriebene Profiltiefe. Liegen sie nur knapp darüber, vermerkt vielleicht der Prüfer im Bericht, dass es statt der gesetzlichen 1,6 Millimeter besser 4 Millimeter sein sollten – eine Handlungsempfehlung, die der Kunde befolgen kann oder auch nicht. Ebenso setze die DIN-Norm einen Standard bei der Bedarfsermittlung. „Der Berater muss dann nicht mehr über Rechengrößen diskutieren und seinen Kunden im Detail auseinandersetzen, warum er welche Deckungssumme bei einer Privathaftpflicht empfiehlt“, erläutert Kieper.

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