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Abwärts Windwärts stellt Insolvenzantrag

Die Projektentwicklungsgesellschaft Windwärts Energie hat beim Amtsgericht Hannover einen Insolvenzantrag gestellt. Nach der Insolvenz von Prokon ist das die nächste Öko-Pleite.

Im Dezember hatte das Unternehmen die Rückzahlung von 1,9 Millionen Euro Genussrechtskapital ausgesetzt und auf unbestimmte Zeit verschoben. Das Geld stammt von Anlegern, die dem Unternehmen Geld leihen und dafür Genussrechte erhalten – sie bekommen einen festen Zins, sofern das Unternehmen Gewinne schreibt. Wird es jedoch zahlungsunfähig oder löst es sich sogar auf, stehen Genussscheinanleger ganz am Ende der Gläubigerkette. Sie bekommen ihr Geld erst nachdem alle anderen Gläubiger bedient wurden, allerdings immerhin noch vor den Unternehmensinhabern.

Im Januar musste Windwärts weitere 1,3 Millionen Euro zahlen, konnte das aber nicht. Das Problem: Windwärts ließ diese Verpflichtungen gar nicht in seine Solvenzplanung einfließen. Eine Wirtschaftskanzlei stellte fest, dass das das falsch war. Unter der Last der plötzlichen Pflichten brach der Etat des Unternehmens zusammen und es reichte den Insolvenzantrag ein.

Der Geschäftsbetrieb soll zunächst weiterlaufen, allerdings geht nun alles auch über den Tisch des vorläufigen Insolvenzverwalters Volker Römermann. Die Betreibergesellschaften der Windenergie- und Solarprojekte sind rechtlich unabhängig und daher von dem Insolvenzverfahren nicht direkt betroffen.

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