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Abwrackprämie: Kanam erhöht die Verwaltungsvergütung

Björn Drescher
Björn Drescher
Der Beitrag ist aus dem Investment-Newsletter "Return" von Finanzwelt Online entnommen. Der Autor Björn Drescher ist geschäftsführender Gesellschafter und Mitbegründer der Drescher & Cie, einer Gesellschaft für Wirtschafts- und Finanzinformationen.

Der Verkaufsprospekt des in Abwicklung befindlichen offenen Immobilienfonds Kanam Grundinvest Fonds (WKN: 679180) spricht bezüglich der jährlichen Verwaltungsvergütung pro Jahr grundsätzlich von „bis zu 1,5 Prozent des Durchschnittswertes des Sondervermögens, der aus den Werten am Ende eines jeden Monats errechnet wird.“ In der Vergangenheit waren es dessen ungeachtet 0,825 Prozent pro Jahr. Mit Wirkung zum 1. Juli 2012 werden es „zukünftig“ 1,2 Prozent pro Jahr sein. Ein kleinerer Teil dieser Erhöhung soll temporär in Form höherer Bestandsprovisionen an die Vertriebswege weitergeleitet werden.

Das Unternehmen begründet seine Entscheidung als Sicherungsmaßnahme die Qualität der Auflösung des Kanam Grundinvest Fonds betreffend. Die Auflösung und Auszahlung des Kanam Grundinvest Fonds stellt an die Kanam Grund nach eigener Aussage zusätzliche und erhöhte Anforderungen und bringt viele komplexe Aufgaben mit sich, die fristgerecht bis zum 31. Dezember 2016 bewältigt werden müssen.

Angesichts dieses zusätzlichen Aufwandes, eines im Zuge der Abwicklungen schrumpfenden Fondsvolumens und der Konzentration der konzernunabhängigen Kanam auf das Kerngeschäft „offener Immobilienfonds“ sieht sich die Geschäftsführung wirtschaftlich zum Handeln veranlasst, um die Qualität des Personalstands und des bisher gezeigten Managements weiterhin aufrecht zu erhalten.

Legal? Nach unserer Einschätzung vermutlich ja! Der Verkaufsprospekt beschreibt den Handlungsspielraum „bis zu 1,5 Prozent“. Es bestünde also in der Theorie sogar noch Luft für weitere 0,3 Prozent.

Wirtschaftlich notwendig aus Sicht des Unternehmens? Können und wollen wir nicht beurteilen! Wird indes von Kanam allem Anschein nach so gesehen.

Unglücklich zu diesem Zeitpunkt? Falsches Signal an die Anteilinhaber und das Segment offener Immobilienfonds, das sich in der schwersten Krise seines Bestehens befindet? Aus unserer Sicht auf jeden Fall! Umso mehr, als die Aufsicht jene Kapitalanlagegesellschaften, die offene Immobilienfonds abwickeln müssen, dem Vernehmen nach tendenziell eher zu Absenkungen ihrer Kosten zu bewegen versucht.
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