Änderungen beim WpHG
So funktioniert die Meldepflicht für Stimmrechtsanteile
Ende des vergangenen Jahres hat sich die Meldepflicht für Stimmrechtsanteile im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) geändert. Die bisherige Dreiteilung gibt es nicht mehr. Sie wurde vereinheitlicht. Rechtsexperte Wolfgang Grobecker von P+P Pöllath und Partner erklärt die aktuellen Regeln.