LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in VersicherungsmaklerLesedauer: 3 Minuten

AfW-Vorstand Frank Rottenbacher „Versicherungsberater schweben im regulatorischen Vakuum“

Frank Rottenbacher. Der Vorstand des Beraterverbands AfW hält die derzeitige rechtliche Situation für Versicherungsberater für problematisch.
Frank Rottenbacher. Der Vorstand des Beraterverbands AfW hält die derzeitige rechtliche Situation für Versicherungsberater für problematisch.

Versicherungsberater arbeiten momentan ohne Erlaubnis, warnte kürzlich Rechtsanwalt Oliver Korn von GPC-Law. Die Einschätzung des Rechtsanwalts sorgte für Unruhe in der Vermittlerbranche. Korn argumentierte: Das IDD-Umsetzungsgesetz, verkündet am 28. Juli dieses Jahres, hat den alten Paragraf 34e Gewerbeordnung abgelöst und ihn durch den neu gefassten Paragraf 34d ersetzt. Dieser neue Paragraf trete allerdings erst mit Wirksamwerden der Richtlinie IDD am 23. Februar 2018 in Kraft.

Korn spricht von einem Fehler des Gesetzgebers – der unangenehme Folgen habe. Mangels Rechtsgrundlage könnten vorerst keine neuen Erlaubnisse für Versicherungsberater ausgestellt werden. Was noch schwerer wiege: Auch bestehende Erlaubnisse existierten mangels Rechtsgrundlage eigentlich nicht mehr. Versicherungsvermittler genössen in der Übergangszeit möglicherweise keinen Schutz durch ihre Vermögensschadenshaftpflicht-Versicherung.   

Falscher Alarm, meldete sich daraufhin Dieter Rauch zu Wort. In einer Gegendarstellung bezeichnete der Geschäftsführer des Verbunds Deutscher Honorarberater (VDH) Korns Warnung markig als „Nebelkerzen aus dem Lager der Provisionslobby“. Rauch argumentierte ebenfalls mit der Gewerbeordnung: „In Paragraf 156 werden Übergangsfristen geregelt. Bis zum Inkrafttreten der Umsetzung der IDD-Richtlinie im Februar behalten demnach auch die Registrierungen zum Versicherungsberater (34e alt) ihre Gültigkeit.“ Eine Registrierung als Versicherungsberater sei weiterhin möglich. Und auch die bestehenden VSH-Versicherungen seien nicht betroffen.

Jetzt nimmt Afw-Vorstand Frank Rottenbacher in einem Gastkommentar für das Versicherungsjournal Stellung: Es sei unumstritten, dass mangels Rechtsgrundlage derzeit niemand eine Erlaubnis als Versicherungsberater erhalten dürfe. Doch wie sieht es bei den Inhabern von bestehenden Erlaubnissen aus? „Diese Frage ist nicht nur für Juristen spannend. Während die Aufsicht, also die IHKn, in diesem Falle bestimmt nichts unternehmen wird, könnte aber irgendjemand auf die Idee kommen, diese Frage vor einem Gericht zu klären“, schreibt Rottenbacher.

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Viele Vermittler ließen unter anderem in der Facebook-Diskussion durchblicken, dass sie das Problem ignorieren wollten. Das hält Rottenbacher für einen Fehler: Auch das Bundeswirtschaftsministerium habe schriftlich Stellung bezogen und allein dadurch gezeigt, wie ernst das Problem genommen werde. Zwar zeige der Kommentar „eine Lösung in Form einer komplizierten Auslegung des Gesetzes an. Doch diese ist streitbar und nicht hundertprozentig sicher“, warnt Rottenbacher.

Der AfW-Chef macht das Fass sogar noch ein wenig weiter auf: Wenn mit Wegfall der Rechtsgrundlage die bestehenden Erlaubnisse für Versicherungsberater erloschen sein sollten – dann würden diese auch mit Wirksamwerden der IDD nicht wieder aufleben. Denn die Übergangsvorschrift in Paragraf 156, auf die sich VDH-Chef Rauch beruft, setze das Bestehen der alten Erlaubnis voraus, schickt Rottenbacher als neue Warnung hinterher. In dem Fall müssten auch Versicherungsberater mit bestehender Erlaubnis diese noch einmal neu beantragen.

Versicherungsberater sollten die Sache nicht auf die leichte Schulter nehmen, so Rottenbachers Tenor. Sie sollten sicherheitshalber ihren Versicherungsschutz überprüfen.

Statt den aktuell warnenden Experten, „Nebelkerzen der Provisionslobby“ vorzuwerfen, sollten sich die Interessenvertreter der Versicherungsberater lieber für eine schnelle Korrektur durch den Gesetzgeber einsetzen, schießt Rottenbach mit Blick auf VDH-Chef Rauch hinterher. Nur so könne  Rechtssicherheit geschaffen werden.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion