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AfW-Vorstand IDD-Entwurf: „Wir müssen den Teufel an die Wand malen“

Rechtsanwalt Norman Wirth
Rechtsanwalt Norman Wirth

DAS INVESTMENT: Nach wiederholten Verlautbarungen aus der Politik durften wir mit einer Eins-zu-Eins-Umsetzung der IDD in deutsches Recht rechnen. Warum sieht das nun ganz anders aus?

Norman Wirth: Dafür gibt es diverse Gründe. An diesem Gesetzentwurf haben die Bundesministerien für Finanz, Wirtschaft und für Justiz und Verbraucherschutz mitgeschrieben. Jedes Ministerium hat eigene Prioritäten und hat versucht diese im Entwurf unterzubringen. Offenbar sollte auch die im Koalitionsvertrag vereinbarte Absicht, die Honorarberatung zu stärken, umgesetzt werden. Das Ergebnis ist völlig inkonsistent und dient mitnichten dem Verbraucherschutz. Das komplette Berufsbild des unabhängigen Versicherungsmaklers steht mit dem Entwurf zur Disposition.

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Warum? Der bisherige Versicherungsberater nach Paragraf34e GewO wird in einen neuen Typus Honorarberater überführt, der nun auch vermitteln darf.

Weil dieser neue Versicherungsberater nun mit marktverzerrenden Kompetenzen zu Lasten der 34d-Makler ausgestattet werden soll. Es ist richtig, dass Versicherungsberater künftig auch Versicherungen vermitteln dürfen – gegen Honorar und notfalls auch gegen Provision. Die Provision muss dann allerdings an den Kunden ausgekehrt werden. Gleichzeitig wird aber dem 34d-Makler grundsätzlich untersagt, gegen Vergütung vom Kunden tätig zu sein.

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