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AfW-Vorstand über den Entwurf des IDD-Umsetzungsgesetzes „Verfassungsbruch“: Diese 3 Punkte sind ein Frontalangriff auf die Versicherungsmakler

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  1. Provisionsgebot 

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass sich Versicherungsmakler für ihre Tätigkeit nur noch durch Versicherungsunternehmen vergüten lassen dürfen. Zur Kritik daran, dass es künftig verboten sein soll, sich auch vom Kunden vergüten zu lassen, verweist der AfW auf die ausführliche Pressemitteilung des Verband deutscher Versicherungsmakler e.V. (VDVM) vom 22.11.2016 und schließt sich dieser Kritik vollumfänglich an.

Ergänzend äußert der AfW europarechtliche und ausdrücklich auch verfassungsrechtliche Bedenken zu dieser Regelung. Hier handelt es sich um einen klaren Eingriff in Artikel 12 Grundgesetz (Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb). Der AfW hält diesen Eingriff weder für erforderlich noch für angemessen. Der AfW ist sich sicher, dass diese Bedenken im parlamentarischen Verfahren, spätestens jedoch vor dem Bundesverfassungsgericht, ihre Berücksichtigung finden werden.

Weiterhin ergänzend weist der AfW darauf hin, dass der Gesetzesentwurf mit dieser Regelung gegen Artikel 19 Absatz 1 e) der IDD verstößt, in welchem ausdrücklich die Möglichkeit von Vergütungsmischmodellen vorgesehen ist.

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