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AIFM-Richtlinie für Deutschland: Abschied von offenen Immobilienfonds

Viel zu lesen: Auf 454 Seiten erklärt das Finanzministerium, wie es die AIFM-Richtlinie in deutsches Recht umsetzen will. Quelle: Thomas Meinert / Pixelio
Viel zu lesen: Auf 454 Seiten erklärt das Finanzministerium, wie es die AIFM-Richtlinie in deutsches Recht umsetzen will. Quelle: Thomas Meinert / Pixelio
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) legte heute den Diskussionsentwurf für die Umsetzung der europäischen AIFM-Richtlinie vor. Die Richtlinie muss bis zum 22. Juli 2013 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Ein Kernpunkt des insgesamt 454 Seiten langen Papiers: Immobilienfonds dürfen zukünftig nur als geschlossene Fonds aufgelegt werden. „Geschlossene Fonds sind nach diesem Gesetz solche Fonds, die eine Rücknahmemöglichkeit nicht mindestens einmal jährlich vorsehen“, so heißt es wörtlich.

Die seit der Finanzkrise anhaltend negative Entwicklung in diesem Segment habe die Krisenanfälligkeit dieses Produktes zutage treten lassen. Der Widerspruch zwischen kurzfristiger Rückgabemöglichkeit und langfristiger Anlage in illiquide Vermögensgegenstände werde durch Überführung in ein geschlossenes Produkt beseitigt, so das BMF. Die existierenden offenen Immobilienfonds sollen jedoch weiter bestehen bleiben.

Darüber hinaus dürfen sogenannte „gemischte Investmentvermögen“ – also Dachfonds und vermögensverwaltende Fonds – keine Anteile an offenen Immobilienfonds mehr kaufen. Damit will das Ministerium verhindern, dass Dachfonds eingefroren werden müssen, weil Immobilienfonds aus ihrem Portfolio die Rücknahme der Anteile ausgesetzt hatten. Dies war in der Vergangenheit oft der Fall. 

Der Fondsverband BVI äußert sich kritisch über dieses Vorhaben. „Die Anbieter sollten auch in Zukunft neue Produktideen als offene Immobilienfonds umsetzen können“, fordert der Verband.

Spezialfonds bleiben als regulierte Produkte erhalten

Den Plan, die für institutionelle Investoren konzipierten Wertpapier-Spezialfonds unverändert als regulierte Produkte zu belassen, begrüßt BVI hingegen. „Institutionelle Investoren wünschen regulatorische Stabilität für ihre Fonds“, so der Verband. Deutsche Spezialfonds seien für institutionelle Investoren vor allem im Bereich der Altersvorsorge, wie zum Beispiel Lebensversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds und Versorgungswerke unverzichtbar zur Diversifizierung der eigenen Kapitalanlage.

Insgesamt werden die Pläne zur Regulierung bestehender Produkte „den Markterfordernissen größtenteils gerecht“, sagt BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter.

Eric Romba, Hauptgeschäftsführer des Verbands Geschlossene Fonds (VGF) begrüßt die Regulierungspläne. „Die Umsetzung der AIFM-Richtlinie ist der letzte Baustein einer umfassenden Regulierung geschlossener Fonds in Deutschland und bringt sie mit anderen Kapitalanlagen auf Augenhöhe“, so Romba.

Für eine inhaltliche Stellungnahme zum 454 Seiten langen Entwurf hingegen braucht der Verband noch etwas Zeit. Eine VGF-Sprecherin versprach, am Dienstag, dem 24. Juli die ersten Einschätzungen des Verbandes zu den Inhalten des Entwurfs bekannt zu geben.

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