LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Berufsbild BeraterLesedauer: 3 Minuten

„Aktionismus“ BVK und Apella lehnen Bafin-Aufsicht über 34f-Vermittler ab

BVK-Präsident Michael Heinz. Der Vermittlerverband protestiert in einem öffentlichen Schreiben gegen eine mögliche Bafin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler.
BVK-Präsident Michael Heinz. Der Vermittlerverband protestiert in einem öffentlichen Schreiben gegen eine mögliche Bafin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler. | Foto: BVK

Der Koalitionsvertrag für eine zukünftige Große Koalition hält ein Ziel fest, das bei vielen Finanzvermittlern auf harsche Ablehnung stößt: Die Aufsicht über 34f-Vermittler soll der Bafin übertragen werden, verheißt der Vertrag unter der Rubrik „Verbraucherschutz“. Mehrere Branchenvertreter haben sich bereits öffentlich gegen dieses Vorhaben der Großen Koalition gestellt.

Nach dem Maklerpool Apella meldete sich kürzlich auch der Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zu Wort.

Apella: "Aktionismus, der wenig Verständnis findet"

Bei Apella wird befürchtet, dass eine Bafin-Aufsicht über 34f-Vermittler zu mehr Zeitaufwand und Bürokratie führen könnte. „Das jetzt gültige Zulassungs- und Aufsichtsverfahren durch die Industrie- und Handelskammern oder die Gewerbeämter wurde erst im Jahr 2013 eingeführt. Es nun nach gerade mal fünf Jahren wieder über den Haufen zu werfen, ist Aktionismus, der unter den Maklern wenig Verständnis findet“, empört sich Apella-Chef Guntram Schloß. Vermittlern, die neben Finanzanlagen auch Versicherungen vermittelten, drohe durch eine doppelte Aufsicht auch doppelter Aufwand. Denn für den Bereich Versicherungen seien dann weiterhin die IHKs, für Finanzanlagen die Bafin zuständig.

Zwar werde der Plan möglicherweise gar nicht in die Realität umgesetzt, da bei Koalitionsverträgen blieben gewöhnlich einige Punkte auf der Strecke blieben. Makler sollten sich jedoch lieber nicht darauf verlassen, rät der Apella-Vorstand. Er verweist auf die Möglichkeit, dass betroffene Vermittler sich im Zweifel auch einem Haftungsdach anschließen könnten. Dann arbeiteten sie mit einem Partner zusammen, der ihnen über die Lizenz hinaus noch weitere Vorteile böte, so Schloß. Der Rat ist nicht ganz uneigennützig: Apella bietet mit Apella Wertpapierservice ein eigenes Haftungsdach für Vermittler an.

BVK: "Die Forderung lehnen wir ab"

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Kritik an den Plänen kommt auch vom BVK. Dieser hat jüngst auf ein Hinweisschreiben der Bafin für den Versicherungsvertrieb geantwortet. Am Rande der Stellungnahme äußert er sich auch zur Aufsicht über 34f-Vermittler: Mit der regionalen Aufsicht durch IHKs und Gewerbeämter seien Vermittler in den vergangenen Jahren effizient beaufsichtigt worden. Den Plan, 34f-Vermittler unter Bafin-Aufsicht zu stellen, lehne der Verband ausdrücklich ab.

Viele Vermittler sind Inhaber mehrerer Linzenzen und dürfen sowohl Versicherungen als auch regulierte Finanzanlageprodukte vermitteln. Daher verwundert es nicht, dass sich der BVK als Interessenvertretung für Versicherungsvermittler auch zum Bereich Finanzanlagen äußert.

So funktioniert die Aufsicht bislang

Nach bisheriger Regelung sind Finanzanlagenvermittler mit einer Ausnahmeerlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung tätig. Diese erteilt entweder eine Industrie- und Handelskammer oder ein regionales Gewerbeamt. Durch die Ausnahmegenehmigung unterstehen Finanzanlagenvermittler nicht direkt den strengen Auflagen jener Vermittler, die nach Kreditwesengesetz tätig sind – die also eine eigene Vermögensverwaltungslizenz besitzen.

Was sich genau ändern würde, wenn statt IHK oder Gewerbeamt die Bafin ihre Beaufsichtigung übernehmen würde, kann momentan allenfalls gemutmaßt werden. Rechtanwalt Christian Waigel hat hier zwei mögliche Szenarien skizziert >>

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion