Aktuare: Unisex-Tarife hätten dramatische Folgen
Wegen einer gesetzlichen Ausnahme vom Gleichbehandlungsgebot, das in der Europäischen Union gilt, dürfen europäische Versicherer Tarife für Männer und Frauen unterschiedlich berechnen. Das führt zum Beispiel bei privaten Rentenversicherungen dazu, dass Frauen wegen ihrer längeren Lebenserwartung mehr bezahlen müssen als Männer. Umgekehrt müssen Männer in der Risikolebensversicherung mehr berappen. In der Auto-Versicherung bauen laut Statistik junge Männer mehr Unfälle als Frauen, weshalb die Versicherer sie tendenziell auch stärker zur Kasse bitten.
Generalanwältin möchte die Gleichbehandlung von Männern und Frauen
Mit dieser Praxis befasst sich derzeit der EuGH. Die zuständige Generalanwältin hält sie für rechtswidrig und hat sich in ihrer Empfehlung an die Richter für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Kalkulation von Versicherungsprodukten ausgesprochen. Versicherungsrisiken, die sich nur statistisch mit dem Geschlecht in Verbindung bringen ließen, dürften auf die Berechnung keinen Einfluss haben, fordert sie. Faktoren wie Beruf, Ernährung und die übrigen Lebensumstände sollten stattdessen im Wesentlichen den Preis des Tarifs bestimmen.
Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) warnt vor den Folgen einer gesetzlich erzwungenen Gleichbehandlung zwischen Frauen und Männern trotz statistisch nachgewiesener Unterschiede. Die Angleichung der Lebensumstände zwischen den Geschlechtern könne jedenfalls nicht als Grund herangezogen werden. In allen Ländern der Welt, in denen die Müttersterblichkeit dank medizinischen Fortschritts eingeschränkt werden konnte, bestünden trotzdem signifikante statistische Unterschiede in der Lebenserwartung von Männern und Frauen.
Private Rentenversicherungen wären für Männer unattraktiv
Laut Statistischem Bundesamt leben Frauen im Schnitt rund fünf Jahre länger als Männer – eine Differenz, die schon seit 1962 beobachtet wird. „Die Annahme der Generalanwältin, dass die Angleichung der Lebensumstände von Frauen und Männern auch zu einer Verringerung des Unterschieds in der Lebenserwartung führt, ist somit nicht nachweisbar“, so die DAV.
Die Aktuare fordern, dass auch in Zukunft nach Geschlechtern unterschieden werden sollte. Wenn nicht, wäre ein mögliche Folge zum Beispiel bei privaten Rentenversicherungen, dass sie für Männer wegen der höheren Lebenserwartung von Frauen unattraktiv und deshalb nicht mehr nachgefragt würden. „Unter sozialpolitischen Gesichtspunkten ein sehr bedenkliches Szenario“, schreibt die DAV in ihrer Presseerklärung weiter.
Insbesondere die Forderung der Generalanwältin, dass nach einem Übergangszeitraum von drei Jahren auch bei bestehenden Verträgen eine Differenzierung nach Prämien und Leistungen für Männer und Frauen nicht mehr erlaubt sein soll, könne nicht hingenommen werden. „Die Kosten lägen alleine in der Lebensversicherung nach ersten Schätzungen jenseits von 30 Milliarden Euro und würden zu dramatischen Finanzierungsschwierigkeiten bei den deutschen Lebensversicherern führen“, sagen die Aktuare voraus.
Generalanwältin möchte die Gleichbehandlung von Männern und Frauen
Mit dieser Praxis befasst sich derzeit der EuGH. Die zuständige Generalanwältin hält sie für rechtswidrig und hat sich in ihrer Empfehlung an die Richter für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Kalkulation von Versicherungsprodukten ausgesprochen. Versicherungsrisiken, die sich nur statistisch mit dem Geschlecht in Verbindung bringen ließen, dürften auf die Berechnung keinen Einfluss haben, fordert sie. Faktoren wie Beruf, Ernährung und die übrigen Lebensumstände sollten stattdessen im Wesentlichen den Preis des Tarifs bestimmen.
Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) warnt vor den Folgen einer gesetzlich erzwungenen Gleichbehandlung zwischen Frauen und Männern trotz statistisch nachgewiesener Unterschiede. Die Angleichung der Lebensumstände zwischen den Geschlechtern könne jedenfalls nicht als Grund herangezogen werden. In allen Ländern der Welt, in denen die Müttersterblichkeit dank medizinischen Fortschritts eingeschränkt werden konnte, bestünden trotzdem signifikante statistische Unterschiede in der Lebenserwartung von Männern und Frauen.
Private Rentenversicherungen wären für Männer unattraktiv
Laut Statistischem Bundesamt leben Frauen im Schnitt rund fünf Jahre länger als Männer – eine Differenz, die schon seit 1962 beobachtet wird. „Die Annahme der Generalanwältin, dass die Angleichung der Lebensumstände von Frauen und Männern auch zu einer Verringerung des Unterschieds in der Lebenserwartung führt, ist somit nicht nachweisbar“, so die DAV.
Versicherungs-Newsletter
Insbesondere die Forderung der Generalanwältin, dass nach einem Übergangszeitraum von drei Jahren auch bei bestehenden Verträgen eine Differenzierung nach Prämien und Leistungen für Männer und Frauen nicht mehr erlaubt sein soll, könne nicht hingenommen werden. „Die Kosten lägen alleine in der Lebensversicherung nach ersten Schätzungen jenseits von 30 Milliarden Euro und würden zu dramatischen Finanzierungsschwierigkeiten bei den deutschen Lebensversicherern führen“, sagen die Aktuare voraus.