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Alceda Fonds-Management: Auf UCITS IV gut vorbereitet

Quelle: Getty Images
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Am 1. Juli tritt die UCITS-IV-Richtlinie in Kraft. Mit dieser Richtlinie habe die EU einen weiteren, entscheidenden Schritt in Richtung eines einheitlichen europäischen Fondsmarktes unternommen, meint Helmut Hohmann, Geschäftsführer der Alceda Fund Management. „UCITS IV baut noch bestehende Marktbarrieren innerhalb der EU ab und vereinfacht damit die Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Verwaltung von Fonds“. Ein schnellerer Marktzugang und relevante und vergleichbare Informationen für die Anleger sollen laut dem Experten die regulatorischen Rahmenbedingungen in Europa weiter verbessern und zu mehr Effizienz, Flexibilität und Wettbewerbsfähigkeit in der Fondsindustrie führen. UCITS, in Deutschland auch als OGAW (Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) bezeichnet, ist jedoch kein neues Phänomen. Tatsächlich gibt es die EU-Richtlinie, die ein einheitliches Regelwerk für die Auflegung, Verwaltung und den Vertrieb von kollektiven Anlageinstrumenten in Ländern der europäischen Union bildet, bereits seit 1985. Die Richtlinie wurde mit der Einführung von UCITS III im Jahr 2001 stark überarbeitet. Seitdem haben sich UCITS-Fonds zu einer wahren Erfolgsstory entwickelt: Das darin verwaltete Vermögen beläuft sich mittlerweile auf knapp 5,9 Billionen Euro. „UCITS gilt zunehmend als Qualitätssiegel für Fondsstrukturen in Europa, dem Nahen Osten, Asien und Lateinamerika und hat die Fonds-Landschaft in und außerhalb von Europa stark verändert. Die Vielfalt der Anlagemöglichkeiten und die zur Verfügung stehenden Produkte, wie zum Beispiel die sogenannten alternativen „Newcits“-Fonds, haben in wenigen Jahren stark zugenommen“, erklärt Hohmann. Der Grund für die Popularität von UCITS-Fonds liegt in den vielen Vorteilen, die die Struktur bietet. Eine wachsende Anzahl von Investoren verlange heutzutage nach Fonds im UCITS-Format, da die Struktur ihren Anforderungen hinsichtlich Transparenz, Liquidität, Risikomanagement und Regulierung durch die überwachenden EU-Behörden Rechnung trage. Für Asset Manager bedeutet UCITS eine größere Vertriebsflexibilität und damit die Erschließung neuer Investorenkreise, meint Hohmann. Doch welche Neuerungen wird die Richtlinie konkret bringen? EU-Pass für Verwaltungsgesellschaften: Die Einführung des europäischen Passes für Verwaltungsgesellschaften ist eine der wesentlichsten Neuerungen der UCITS-IV-Reform. Dank des Management Company Passports kann ein UCITS-Fonds künftig durch eine Verwaltungsgesellschaft verwaltet und vermarktet werden, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Heimatstaat des Fonds zugelassen und beaufsichtigt ist. Auf diese Weise können Verwaltungsgesellschaften ihre Dienstleistungen hinsichtlich Vertrieb, Verwaltung und Investment-Management, für die sie in ihrem jeweiligen Land zugelassen sind, auch in jedem anderen EU-Staat anbieten. Allein die Depotbank muss zukünftig ihren Sitz im Heimatland des Fonds haben. Master-Feeder-Strukturen: Die UCITS-IV-Richtlinie erlaubt Master-Feeder-Strukturen, bei denen ein Feeder-Fonds mindestens 85 Prozent seines Vermögens in den Master-Fonds investieren muss. Mit den verbleibenden 15 Prozent kann der Feeder-Fonds in andere liquide Mittel investieren, zum Zweck der Absicherung beispielsweise in derivative Finanzinstrumente. Die Master-Feeder-Struktur bietet Investoren sowie Asset Managern einen klaren Vorteil: Die Bündelung verschiedener Vermögenswerte ermöglicht ein gemeinsames Management von Fonds mit ähnlicher Investmentpolitik. Key Investor Information Document (KIID): Die Einführung des Key Investor Information Document (KIID) ist insbesondere für Investoren von Vorteil. Beim KIID handelt es sich um ein zweiseitiges, klares und einheitliches Dokument, das den bisher verwendeten vereinfachten Verkaufsprospekt ersetzen wird. Ziel ist es, Anlegern standardisierte Informationen für den besseren Vergleich von Investments zu bieten und durch die Form der Darstellung für mehr Transparenz zu sorgen. Mindestanforderungen des KIIDs sind unter anderem Informationen über die Identität des Fonds (ISIN/WKN), eine Beschreibung der Anlageziele und Strategien, die Darstellung der bisherigen Wertentwicklung und des Risiko-Rendite-Profils sowie die Aufführung von Kosten und Gebühren. Nach einer gut einjährigen Übergangsphase ist das standardisierte KIID ab Juli 2012 in Luxemburg für alle Verwaltungsgesellschaften bei Auflegung eines UCITS-Fonds verpflichtend. Vereinfachtes Anzeigeverfahren: Ein weiteres entscheidendes Merkmal der UCITS-IV-Richtlinie ist die Vereinfachung des Anzeigeverfahrens. Um einen Fonds europaweit vertreiben zu können, genügt zukünftig lediglich eine Anzeige bei der Aufsichtsbehörde des Herkunftslandes, der sogenannten Heimatbehörde. Die Heimatbehörde hat eine Frist von zehn Geschäftstagen, um eingereichte Anzeigen zu prüfen und an die Aufsichtsbehörde des Vertriebslandes zu übermitteln. Der Vertrieb darf unmittelbar nach der Übermittlung der Anzeige aufgenommen werden. Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden: Unter UCITS IV tritt die Aufsichtsbehörde des Vertriebslandes einiges an Autorität an die Aufsichtsbehörde des Herkunftslandes ab. Dies macht eine engere Kommunikation und Kooperation zwischen den zuständigen Behörden erforderlich. UCITS IV führt daher zu einer Verbesserung der bestehenden Mechanismen des Informationsaustauschs und setzt klare Fristen für die Kommunikation und Anfragen zwischen den Aufsichtsbehörden.

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