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Alkoholisiert auf der Abendveranstaltung Zahlt die Unfallversicherung bei Treppensturz während der Dienstreise?

An der Bar: Absacker mit Kollegen nach dem offiziellen Ende der Veranstaltung gehören bei Dienstreisen oft dazu
An der Bar: Absacker mit Kollegen nach dem offiziellen Ende der Veranstaltung gehören bei Dienstreisen oft dazu | Foto: pixabay.com

Das gesellige Beisammensein unter Kollegen nach dem Ende einer Tagung ist aus versicherungstechnischer Sicht reines Privatvergnügen. Wer also im Rahmen einer solchen Zusammenkunft einen Unfall erleidet, hat keinen Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 30. März (Aktenzeichen: B 2 U 15/15 R).

Der Fall

Ein Mann war bei einer Versicherung als Außendienstmitarbeiter in der Vertriebsdirektion beschäftigt. Sein Arbeitgeber lud ihn im September 2006 zum „Tag des Vertriebs“ in eine andere Stadt ein. Nach der Veranstaltung fand ein Abendessen in einem Restaurant statt.

Das Veranstaltungsprogramm und das Einladungsschreiben an die Mitarbeiter sahen kein weiteres geselliges Beisammensein nach dem Abendessen vor. Der Vertriebsleiter verabschiedete sich um Mitternacht von seinem Team und fuhr nach Hause. Einige Mitarbeiter und Führungskräfte, darunter auch der Kläger, die im Hotel übernachteten, wollten den Abend jedoch an der Hotelbar ausklingen lassen. Sie tranken etwas zusammen und unterhielten sich - hauptsächlich über die Arbeit.

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Auf dem Weg zur Toilette stürzte der Kläger eine steile Treppe herunter und wurde bewusstlos. Die anschließend durchgeführte Blutprobe ergab einen Blutalkoholgehalt von 2,5 Promille.

Beim Sturz zog sich der Mann eine schwere Hirnschädigung zu, die zum Wachkoma und anschließend zu seinem Tod führten.

Nachdem die gesetzliche Unfallversicherung sich weigerte, den Unfall als Dienstunfall anzuerkennen, reichten die Frau und die Tochter des Mannes Klage ein.

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