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Alles wieder neu? Was 2014 auf die Vermittler-Branche zukommt

Mona Moraht, Referatsleiterin Gewerberecht, Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) (Foto: Axel Geiling)
Mona Moraht, Referatsleiterin Gewerberecht, Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) (Foto: Axel Geiling)
Provisionsdeckelung, Bafin-Kontrolle, mehr Honorarberatung – gerade erst wurde der Vertrieb von Kapitalanlagen reguliert. Nun gibt es Bestrebungen, fest eingeschlagene Pfeiler wieder umzuwerfen. Was kommt 2014 auf die Branche zu?

Anlageskandale wie bei S+K und jüngst die Razzia der Staatsanwaltschaft bei der Dresdner Infinus-Gruppe – die Politik sieht sich unter Zugzwang und will den Kapitalanlagemarkt, sämtliche Akteure und Produkte lückenlos regulieren. Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD sind entsprechende Zielvereinbarungen zu finden.

Noch ist die Branche indes dabei, die jüngst eingeführten Vorgaben umzusetzen. „Welchen Sinn hat es, eine soeben eingeführte Regulierung über Bord zu werfen, nur weil sich die Regierungszusammensetzung ändert?“, fragte ein Teilnehmer des AfW-Hauptstadtgipfels Mitte November empört.

Carsten Sieling, Finanzmarktexperte der SPD, hatte zuvor Sympathien erkennen lassen, die Aufsicht der nun über das Gewerberecht regulierten Vermittler der Bafin zu unterstellen, um „ein einheitliches Aufsichtsrecht in der Finanzdienstleistung“ zu erreichen.

Laut Mona Moraht, Referatsleiterin beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), sind bereits seit 2007 – als die Versicherungsvermittler über den Paragrafen 34d reguliert wurden – Register und technische Vernetzung aufgebaut worden.

Für den neuen 34f läuft die Registrierung der Anlagevermittler bis Ende des Jahres. Auch hier wurden Register, Sachkundenachweis, Berufshaftpflicht, guter Leumund und weitere Informations- und Dokumentationspflichten eingeführt.

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Bis Jahresende 2014 besteht eine Übergangsfrist für den Sachkundenachweis. „Es gab noch keine Gelegenheit für Verstöße und deren Ahndung. Mindestens drei bis fünf Jahre Evaluierungszeitraum wären sinnvoll, bevor man die Regelung überprüft“, schätzt Moraht. Womöglich hat die Kritik Wirkung gezeigt, im Koalitionsvertrag findet sich keine explizite Äußerung zum Gewerberecht.

Ganz vom Tisch ist die Idee wohl noch nicht, denn das Zusammenspiel der Regulierungsmaßnahmen muss „gemeinsam mit der Bafin auf Praktikabilität und Zielgenauigkeit“ überprüft werden. Was 2014 in jedem Fall ansteht, ist die Regulierung der Honorarberatung. „Das Berufsbild ist verabschiedet, aber manches Detail wie die Provisionsdurchleitung zum Kunden muss noch geregelt werden“, betont Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW Bundesverbands Finanzdienstleistung.

Zum 1. August 2014 soll die Finanzanlagen-Vermittlerverordnung entsprechend ergänzt werden. Für ein Verbot des Provisionsmodells sieht der AfW-Chef keine Mehrheiten. Mit dem Vergütungsthema eng verbunden ist angesichts der Niedrigzinsphase die Diskussion um die Deckelung der Provisionen bei Lebensversicherungen, die die Versicherer auf Kosten der Vermittler entlasten könnte.

SPD-Finanzmarktexperte Sieling sieht für Provisionsdeckel jedoch keine Berechtigung, wenn im Markt mehr Transparenz geschaffen wird. „Wir treten für eine verpflichtende Darstellung von Nettotarifen ein“, so der Politiker. Sprich, wenn Transparenz bei Vertriebs- und Produktkosten und somit Konkurrenzfähigkeit gegenüber der Provisionsberatung herrscht, soll der Markt entscheiden.

Ein weiterer Paragraf im Gewerberecht könnte bald der 34i sein – i wie Immobilienfinanzierung. Die entsprechende EU-Richtlinie betrifft Kredite an Verbraucher und kleine und mittlere Unternehmen, die meist durch eine Hypothek abgesichert werden. Zwei Jahre hat der deutsche Gesetzgeber Zeit, auch hier Zugangsregelungen wie Sachkundenachweis, Berufshaftpflicht oder Leumund zu schaffen.

„Da umfangreiche Strukturen im Gewerberecht mit dem Register und bei den IHKs geschaffen wurden, erwarten wir, dass dies analog zu den Regulierungen für Versicherungs- und Anlagenvermittler umgesetzt wird“, so Rottenbacher.
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