Alles wieder neu? Was 2014 auf die Vermittler-Branche zukommt
AIFM: Abgrenzungsfragen trickreich
Die Zukunft der geschlossenen Fonds wird die Branche auch weit über 2014 hinaus beschäftigen. Mehrfach geänderte AIFM-Kriterien haben zu Problemen bei der Einstufung geführt, die so manchem Produktgeber und vielen Vermittlern Kopfzerbrechen bereiten dürfte. Eric Romba, Vorstand des Bundesverbands Sachwerte und Investmentvermögen (BSI): „Entscheidend wird sein, welche Rückgaberechte vorgesehen sind.“
AIF mit einem Rückgaberecht bis zu fünf Jahren werden voraussichtlich als offen klassifiziert, der Rest als geschlossen. Die weitere Abgrenzung ist komplex. Fällt ein bisheriger geschlossener Fonds unter das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), wozu eine sehr detaillierte Anlagestrategie erforderlich ist, gilt er als geschlossenes Investmentvermögen.
Fällt er unter das Vermögensanlagengesetz, ist er eine Vermögensanlage. „In den meisten Fällen werden Beteiligungsvermittler beide Erlaubniskategorien benötigen“, glaubt Ronald Perschke vom Bildungsanbieter Going Public. Die aktuellen Zahlen zeigen dies indes noch nicht an – nur 15 Prozent haben sich bislang für den Bereich Vermögensanlagen registriert.
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Klar ist: Lobbyisten und Beraterverbänden wird die Arbeit nicht ausgehen – die Regulierung des Finanzdienstleistungsmarkts ist ein Prozess, der nie abgeschlossen
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