Allianz gewinnt vor Gericht gegen Mehmet Göker
Mehmet Göker, Quelle: dpa
Der Spezialvertrieb für private Krankenversicherungen hatte im Herbst 2009 Insolvenz angemeldet. Kurz zuvor war Göker als Vorstandschef ausgeschieden.
Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Kassel verurteilte Göker nun zur Zahlung von 125.000 Euro an die Allianz. Das Geld hatte die Allianz an die MEG AG als Vorschuss für zu erwartende Abschlüsse gezahlt, die nicht mehr zustande kamen.
Göker, der nicht zum ersten Mal in Kassel vor Gericht stand, hatte gegenüber der Allianz einen so genannten Schuldbeitritt erklärt. Darin hatte er sich verpflichtet, für Forderungen der Allianz gegenüber der MEG AG persönlich zu haften.
In dem Vertrag mit der Allianz hatte es eine Klausel gegeben, nach der Göker sein Ausscheiden bei der MEG AG schriftlich bei dem Versicherungskonzern anzeigen hätte müssen, um aus der Haftung gegenüber der Allianz herauszukommen. Das hatte der Ex-Vertriebschef offensichtlich versäumt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision beim Oberlandesgericht möglich. Göker, der heute zumeist in der Türkei lebt, ließ sich weder bei der mündlichen Verhandlung noch bei der Urteilsverkündung blicken.
Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Kassel verurteilte Göker nun zur Zahlung von 125.000 Euro an die Allianz. Das Geld hatte die Allianz an die MEG AG als Vorschuss für zu erwartende Abschlüsse gezahlt, die nicht mehr zustande kamen.
Göker, der nicht zum ersten Mal in Kassel vor Gericht stand, hatte gegenüber der Allianz einen so genannten Schuldbeitritt erklärt. Darin hatte er sich verpflichtet, für Forderungen der Allianz gegenüber der MEG AG persönlich zu haften.
In dem Vertrag mit der Allianz hatte es eine Klausel gegeben, nach der Göker sein Ausscheiden bei der MEG AG schriftlich bei dem Versicherungskonzern anzeigen hätte müssen, um aus der Haftung gegenüber der Allianz herauszukommen. Das hatte der Ex-Vertriebschef offensichtlich versäumt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision beim Oberlandesgericht möglich. Göker, der heute zumeist in der Türkei lebt, ließ sich weder bei der mündlichen Verhandlung noch bei der Urteilsverkündung blicken.