LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in AltersvorsorgeLesedauer: 3 Minuten

Altersvorsorge Neue Ideen für die „Deutschland-Rente“ vorgestellt

Seite 2 / 2

Diese Maßnahme preisen die Al-Wazir, Grüttner und Schäfer als sehr effizient an: Erkenntnisse der verhaltensökonomischen Forschung, aber auch Erfahrungen aus anderen Ländern hätten gezeigt, dass viele Menschen nur ungern aktive Entscheidungen treffen. Indem man das System der privaten Vorsorge auf "Opt-Out" ändere, könne man mehr Menschen in ein privates Vorsorge-System einbinden.

Das andere Kernelement der „Deutschland-Rente“ ist ein staatlich organisierter Vorsorge-Fonds nach dem Modell aus Großbritannien oder Schweden: Dieser solle als kostengünstiges und transparentes Standardprodukt neben Angebote aus der Privatwirtschaft treten. Die Autoren gehen im selben Atemzug auch auf Kritikpunkte ein, die bereits 2016, nach Aufkommen der Idee „Deutschland-Rente“ laut wurden: So solle der staatlich organisierte „Deutschland-Fonds“ keine Wettbewerbsvorteile vor privaten Anbietern genießen. Zudem sollen die im Fonds verwahrten Mittel dem staatlichen Zugriff entzogen sein, fordern die Autoren.

Wie stellen sich die Ideengeber den Ablauf bei der Vorsorge über eine „Deutschland-Rente“ genau vor? In der Pflicht ist der Arbeitgeber: Er soll  für seine Arbeitnehmer aktiv werden und Beiträge entweder in ein Riesterprodukt eines Privatanbieters oder eben in den „Deutschland-Fonds“ einzahlen. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass betrieblicherseits noch nicht in einem „ausreichenden“ Umfang vorgesorgt werde und der Arbeitnehmer dem außerdem nicht widersprochen habe („Opt-Out“). Wenn diese beiden Voraussetzungen vorliegen, ist folgender Ablauf geplant:

  • Der Arbeitgeber fragt den Arbeitnehmer, ob er ein selbst gewähltes Riester-Produkt benennen möchte, in das der Arbeitgeber fortan einzahlt.
  • Wählt der Arbeitnehmer nicht selbst aus – und hat der Vorsorge auch nicht aktiv widersprochen – muss der Arbeitgeber aktiv werden: Er soll dem Arbeitnehmer ein Riester-Produkt vorschlagen.
  • Wenn daraufhin der Arbeitnehmer nicht aktiv dem Vorschlag widerspricht, zahlt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in das vom Arbeitgeber ausgewählte Produkt ein. Dabei kann er sich neben anderen Produkten auch für den staatlichen Deutschland-Fonds entscheiden.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen