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Aktualisiert am 28.01.2020 - 11:41 Uhrin AltersvorsorgeLesedauer: 2 Minuten

Altersvorsorge: Riester-Rente für Minijobber

Auch Minijobber können Riestern
Auch Minijobber können Riestern, Foto: Fotolia

Möglich wird das über einen einfachen Kniff. Der Minijobber schreibt seinem Arbeitgeber einen Brief, in dem er erklärt, dass er auf seine Rentenversicherungsfreiheit verzichtet. Der Arbeitgeber zahlt bei 400-Euro-Jobs üblicherweise einen pauschalen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) von 15 Prozent. Der aktuelle Beitragssatz zur GRV liegt aktuell bei 19,9 Prozent.

Um rentenversicherungspflichtig zu werden, muss der Minijobber die Differenz hieraus aus eigener Tasche zahlen, derzeit also 4,9 Prozent. Bei 400 Euro Monatsverdienst macht das 19,60 Euro im Monat (235,20 Euro im Jahr). 524 Euro gibt’s vom Staat Damit entsteht ein Anspruch des Minijobbers auf gesetzliche Rente, Erwerbsminderungsrente, Reha-Maßnahmen – und auf Riester-Förderung. Das finden immer mehr Menschen überzeugend: Von März 2006 bis März 2009 stieg der Anteil der Rentenversicherungsfreiheit-Verzichtler von 2,6 auf 4,6 Prozent.

Riester-Kasten vergrößern

Will nun beispielsweise eine Minijobberin mit zwei Kindern riestern, muss sie offiziell 4 Prozent ihres Jahreseinkommens in ihren Riester-Vertrag einzahlen. Bei 400 Euro Monatsgehalt kommt sie auf ein Jahreseinkommen von 4.800 Euro – 4 Prozent davon sind 192 Euro Mindestbeitrag. An Grundzulage bekommt die Dame 154 Euro, für ihre beiden Kleinen (vor 2008 geboren) erhält sie je 185 Euro. Vom Staat bekommt die Minijobberin insgesamt also 524 Euro Zulagen geschenkt. Einsatz: 5 Euro im Monat Da die Zulagen, die die Minijobberin erhält, höher sind als ihr Mindestbeitrag (524 Euro Zulagen versus 192 Euro Mindestleistung), muss sie nur den sogenannten Sockelbeitrag zahlen, das sind 60 Euro im Jahr oder 5 Euro im Monat (siehe Kasten). Für 295,20 Euro eigenen Einsatz im Jahr (60 Euro Riester-Beitrag plus 235,20 Euro GRV-Beitrag) sorgt die Minijobberin für den Ruhestand vor, bekommt staatliche Zulagen in Höhe von 228,80 und erwirbt gleichzeitig einen Anspruch auf Reha-Leistungen und Erwerbsminderungsrente der GRV.

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