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Aktualisiert am 28.01.2020 - 10:55 Uhrin AltersvorsorgeLesedauer: 5 Minuten

Wer wie viel vom Staat bekommt – acht Musterhaushalte im Riester-Renten-Check

Walter Riester
Walter Riester, Quelle: Postbank

Am Anfang des neuen Jahrtausends musste sich die Regierung dem Dilemma stellen. Wenn das Rentenniveau in den kommenden Jahrzehnten nicht weiter stetig sinken soll, muss sie den  Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung drastisch erhöhen – ein Schritt, den die Wähler kaum begrüßen würden.

>> zum Riester-Renten-Check: acht Musterhaushalte Also biss der Gesetzgeber in den anderen sauren Apfel und ließ die Bevölkerung wissen, dass das Rentenniveau weiter sinken wird. Um diese Lücke zu schließen, müssen die Rentenversicherten selbst fürs Alter vorsorgen, aber mit staatlicher Unterstützung: mit der Riester-Rente.  

Die Riester-Rente war der erste Schritt in Richtung nachgelagerter Besteuerung der Renten, die 2005, drei Jahre nach der Riester-Rente eingeführt wurde. Prinzip: Steuerfreie Beiträge, steuerpflichtige Auszahlungen in der Rentenzeit. Wichtig bei der Entwicklung der Riester-Rente war, dass alle davon profitieren, auch Geringverdiener und kinderreiche Familien. Eine einfache Steuerfreistellung der Beiträge reichte also nicht. Unter der Leitung des damaligen Arbeitsministers Walter Riester entstand daher ein auf Zulagen basierendes Modell.  

Die Zulagenhöhe ist unabhängig vom Einkommen, Kinder werden zusätzlich gefördert. Alternativ können die Beiträge als Sonderausgaben abgesetzt werden. Das Finanzamt prüft individuell, welche Lösung besser ist. Die Riester-Förderung begann 2002 und wurde schrittweise erhöht, seit 2008 ist die höchste Förderstufe erreicht. Riestern können alle Förderberechtigten und deren Ehepartner.
 
Die wichtigsten Punkte der Riester-Förderung

Gefördert werden 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr. Beispiel:  Bei einem Einkommen von 40.000 Euro sind das 1.600 Euro  (133,33 Euro im Monat). Der Beitrag von 1.600 Euro setzt sich aus dem Eigenbeitrag und den staatlichen Zulagen zusammen.  Wird ein niedrigerer Eigenbeitrag gewählt, sinkt entsprechend die Förderung. Die Förderung ist gedeckelt, der maximale Betrag liegt bei 2.100 Euro pro Jahr (entspricht einem Gehalt von 52.500 Euro).

Zulagen:
Grundzulage: 154 Euro
Zulage pro Kind: 185 Euro
Zulage pro Kind (für ab 2008 Geborene): 300 Euro
Einmalige Zulage für Riester-Sparer unter 25 Jahren: 200 Euro

Kinderzulagen gibt es für Kinder mit Kindergeldanspruch. Bei  unverheirateten oder getrennt lebenden Paaren,  hat derjenige Anspruch auf die Riester-Kinderzulage, der auch Anspruch auf das Kindergeld hat.

Bei besonders niedrigen Einkommen können schon die Zulagen 4 Prozent des Einkommens ausmachen. Hier fällt der gesetzliche Mindesteigenbeitrag von 60 Euro pro Jahr an.

Riester-Sparer können ihren Beitrag (inklusive Zulagen) als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen (maximal 2.100 Euro). Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis höher ist als die gewährten Zulagen (Günstigerprüfung), Ist das der Fall, erstattet es die Differenz.

Eine hohe Förderquote (prozentualer Anteil des Staates am Beitrag) haben vor allem Geringverdiener mit Kindern. Ehepartner ohne eigenes Einkommen können die Quote noch steigern. Sie erhalten die Grundzulage, ohne einen Eigenbeitrag zu leisten. Voraussetzung: Sie schließen einen eigenen Vertrag ab. Bei genügend Nachwuchs kann es durchaus sein, dass der Staat mehr als 70 Prozent des Beitrags trägt.
 
Gutverdiener (auch ohne Kinder) erreichen ebenfalls eine ansprechende Förderquote. Hier spielen weniger die Zulagen eine Rolle, sondern vielmehr die alternative Steuererstattung. Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von rund 55.000 Euro gilt ein Grenzsteuersatz  von 44,31 Prozent (inklusive Soli-Beitrag), in anderen Worten: Der Staat zahlt hier 44,3 Prozent der Beiträge.

Die Förderquoten sind bei den Geringverdienern mit Kindern am höchsten, die höchsten absoluten Förderbeiträge fließen jedoch an die Gutverdiener.

Fallbeispiele:
Riester-Rente: Familie H.: Viele Kinder, wenig Gehalt, hohe Förderquote
Riester-Rente: Familie M.: Die Mittelschichts-Familie
Riester-Rente: Eva, Matthias und die zwei Zwerge: Patchwork-Familie ohne Trauschein
Riester-Rente: Marc und Hauke: Homosexuelles Paar, verheiratet
Riester-Rente: Silke: Alleinerziehend, zwei Kinder
Riester-Rente: Monika: Weiblich, ledig, verdient gut
Riester-Rente: Martin: Männlich, ledig, verdient Mittelmaß
Riester-Rente: Johannes: Berufseinsteiger

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