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Altersvorsorge-Studie: ZEW schlägt Pyramidenmodell vor

Quelle: Fotolia
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Im Rahmen der Studie, die vom Finanzministerium in Auftrag gegeben wurde, analysierten die drei Institute Probleme und Entwicklungsperspektiven auf dem Altersvorsorgemarkt. Dabei bezogen die Forscher sowohl Anbieter als auch Verbraucher durch Befragungen und Workshops in ihre Analysen mit ein. Darüber hinaus wurden Produktinformations-Vorschriften aus anderen Ländern ausgewertet.

Verbraucher nehmen private Altersvorsorgeprodukte wie Riester-Renten- und Basisrentenverträge oft als intransparent wahr, so das Ergebnis. Trotz zahlreicher Vorschriften zum Ausweis der Kosten von Altersvorsorgeverträgen sind die Produkte nur schwer vergleichbar. Wesentliche Ursachen dafür sind neben der Komplexität der Produkte und Kostenstrukturen auch die zu viele Detailinformationen, die zudem zu wenig standardisiert sind.

Die Verbraucher wünschen sich hingegen  übersichtliche, verständliche, aber auch gebündelte Informationen. Dies könne nur durch eine Standardisierung der Produktinformations-Blätter erreicht werden, erklärt das ZEW.

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Zur Ausgestaltung der kundenfreundlichen Informationsangebote schlägt das Institut ein „Pyramidenmodell“ vor. Dabei sollen die Informationen in drei Ebenen gegliedert werden. Dabei soll die erste Ebene einer grundlegenden Orientierung der Anleger dienen. Wer sich für tiefer gehende Informationen interessiert, kann sich der zweiten und der dritten Ebene widmen.

Auf der ersten Ebene sollen die wesentlichen Produktmerkmale wie Produktart, Anbieter, Förderfähigkeit, Garantien, Risiken und Kosten möglichst knapp beschrieben und anhand von Beispielrechnungen verständlich gemacht werden. Die zweite Ebene soll Informationen über die Anlagestrategie und über die Eignung des Produkts für verschiedene Anlegergruppen enthalten. Für die Produkteignung schlägt das Institut dabei keine einfache Ampelkennzeichnung, sondern eine Differenzierung nach Altersgruppen und Risikoneigung vor. Die dritte Ebene soll über die Wertentwicklung der Produkte informieren. Hier können zum Beispiel die Beispielrenditen und die zugesicherten Renditen aufgeführt werden.

Zudem sollen die Kosten, anders als bisher, in einer einzigen Kennzahl, die die Minderung der Anlagerendite angibt, zusammengefasst werden. Diese Kostenquote gibt den Anteil aller Kosten bezogen auf den Auszahlungsbetrag in der Rentenphase an.




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