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Aktualisiert am 04.09.2009 - 12:36 Uhrin AltersvorsorgeLesedauer: 7 Minuten

Altersvorsorge und Homosexualität: Die unterdrückte Neigung

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Auch im Todesfall gelten für gleichgeschlechtlich Gesinnte andere Regeln. Denn ein Hetero-Witwer kann sich das gesamte Riester-Guthaben seines verstorbenen Partners auf den eigenen Vertrag übertragen lassen - ohne etwas versteuern oder zurückzahlen zu müssen. Verstirbt dagegen ein eingetragener Lebenspartner, muss der Überlebende in jedem Fall sämtliche staatlichen Zuschüsse zurückzahlen und erzielte Gewinne obendrein nachversteuern - selbst wenn er einen eigenen Riester-Vertrag führt. Selber schuld. Warum wird er auch schwul? Geht es nach dem offiziellen Vater der Riester-Rente, Walter Riester selbst, würde es diese Unterschiede gar nicht geben. „Ich wollte die Förderungen nicht an die Rentenversicherung binden sondern einfach eine förderfähige Zusatzrente für alle schaffen“, sagt der damalige Arbeitsminister heute zu DAS INVESTMENT.com. Damit wäre jeder zulagenberechtigt geworden, von der Hausfrau über Eheleute bis hin zum eingetragenen Partnerschaftspartner. Das Spielchen mit dem Nullvertrag wäre überflüssig. Doch das Gesetz hätte in dieser Form niemals den Bundesrat passieren können, sagt Riester. Denn den dominierte damals nicht seine Partei, die SPD, sondern die CDU. Auch mit der aktuellen Regelung im Todesfall zeigt sich Riester unzufrieden. „Es reicht doch aus, dass das Vertragsguthaben des Verstorbenen auf den gültigen Vertrag einer besonders nahe stehenden Person übertragen wird“, sagt er. Er halte es für falsch, dass sich das Gesetz hier so sehr an die Ehe klammert. Die Frage, ob Ring oder nicht Ring, Partnerschaft oder wilde Ehe spiele keine Rolle. Doch nicht jeder denkt so fortschrittlich, und auch Riester muss gestehen, dass die Lage ziemlich vertrackt ist. Viele Reformen scheitern daran, dass die Riester-Rente ursprünglich nur als Ausgleich für die Rentenkürzung gedacht war. Veränderte Konditionen oder eben auch ein größerer Förderkreis sind somit immer an die gesetzliche Rente und das Steuerrecht gekoppelt. Und davon kommt man nicht so einfach los. Eine naheliegende Variante, wie man Riester-Sparer erster und zweiter Klasse zusammenführen kann, haben Die Grünen am 30. Juni präsentiert. Die Partei legte einen Gesetzesentwurf vor, mit dem sie einfach den Begriff der Ehe auf gleichgeschlechtliche Paare ausweiten will. Dafür müssten lediglich der Ehe-Paragraf Nummer 1.353 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und je ein Paragraf in drei Nebengesetzen geändert werden. Die offizielle Begründung: „Angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der damit verbundenen Änderung des Eheverständnisses gibt es keine haltbaren Gründe, homo- und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln und an dem Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit festzuhalten.“ Gezeichnet Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion. Basta.
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