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Aktualisiert am 07.10.2009 - 16:52 Uhrin AltersvorsorgeLesedauer: 2 Minuten

Altersvorsorge-Urteil: Riester-Rentner im Ausland müssen Förderung nicht zurückzahlen

Foto: Fotolia
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Er entschied heute, dass die Bundesregierung die Riester-Rente in drei Punkten nachbessern muss. Erstens: Der EuGH stört sich an der Tatsache, dass ausländische Arbeitnehmer, die hier in Deutschland gearbeitet haben, ihren Ruhestand aber in ihrem Heimatland verbringen wollen, die Riester-Förderung zurückzahlen müssen. Und nicht nur sie, auch Deutsche, die ihren zweiten Frühling etwa auf Mallorca verbringen wollen, sind von dieser Regel betroffen. Grund dafür ist die Steuer. Die Riester-Rente muss nachgelagert besteuert werden, das heißt, die Beiträge sind dank Zulagen oder Sonderausgabenabzug steuerfrei, dafür greift der Fiskus später bei der Rente zu. Verlegen die Riester-Rentner aber ihren dauerhaften Wohnsitz ins Ausland, gehen den hiesigen Finanzämtern diese Steuereinnahmen verloren. Das verstößt aber unter anderem gegen das europäische Recht auf Freizügigkeit von Arbeitnehmern, beanstandet die Europäische Kommission, die die Klage gegen den Bund beim EuGH eingereicht hat. Recht hat sie, sagt der EuGH – diese deutsche Regelung ist in Zukunft nicht mehr zulässig. Grenzgänger sind benachteiligt Zweiter Stein des Anstoßes ist, dass es die Riester-Förderung grundsätzlich nur für Sparer gibt, die hierzulande Einkommensteuer zahlen. Wer dagegen im Ausland wohnt und dort Steuern zahlt, aber in Deutschland arbeitet und hier Sozialversicherungsabgaben zahlt (sogenannte Grenzgänger), muss aufs Riestern verzichten. Laut EU-Kommission sind davon im vergangenen Jahr rund 67.000 Menschen betroffen gewesen. Auch hier muss der deutsche Staat nun nachbessern. Drittens fordert der EuGH, dass die Riester-Regeln für den Kauf eines Hauses verbessert werden. Denn bisher gibt es die staatliche Förderung nur, wenn die Immobilie in Deutschland steht. Wer ein Haus in Italien kaufen will, geht zulagentechnisch leer aus. Die Bundesregierung muss zu Gunsten der Riester-Rentner nun nacharbeiten. Für den deutschen Fiskus bedeutet das Urteil der EuGH vor allem Steuerausfälle. Eine Studie des Centrums für Europäische Politik in Freiburg (siehe Seite 13) ergab, dass dem Staatshaushalt pro Jahr mindestens 470 Millionen Euro fehlen werden.

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