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Altersvorsorge Was sich von der Reform der Betriebsrenten erwarten lässt

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Stefan Oecking, Partner bei der Unternehmensberatung Mercer, schaut insgesamt wohlwollend auf das vermeintlich große Werk der Bundesregierung. Hierzu zählt vor allem das eigentliche Herzstück der Reform, das zugleich den größten Zündstoff birgt: Das Sozialpartnermodell, das Oecking „mutig und konsequent“ findet. Daran teilnehmen dürfen nur Arbeitgeber, die entweder der Tarifbindung unterliegen oder die sich bereit erklärt haben, die einschlägigen Tarifverträge in ihrem Unternehmen anzuwenden. Im Sozialpartnermodell dreht sich im Grunde alles um die Einführung einer reinen Beitragszusage. Dabei setzt die Bundesregierung auf das Prinzip des „Pay and forget“.

Im Klartext: Der Arbeitgeber ist einzig und allein dazu verpflichtet, den vereinbarten Beitrag an die Versorgungseinrichtung zu zahlen – nicht weniger, aber eben auch nicht mehr. Das hat zur Folge, dass die Beschäftigten keinerlei Garantie erhalten, wie hoch ihre spätere Leistung einmal ausfallen wird. Mit diesem „Zielrentenmodell“ nach dem Vorbild der Niederlande erfüllt der Gesetzgeber eine zentrale Forderung der Wirtschaft.

Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender der Talanx Pensionsmanagement und zugleich für die betriebliche Altersversorgung bei der Talanx-Tochter HDI zuständig, setzt große Erwartungen in die Reform: „In Deutschland arbeiten rund 11 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in tarifgebundenen Unternehmen – davon hat rund die Hälfte noch keine bAV.“ Er gehe davon aus, so von Löbbecke, dass viele Tarifvertragsparteien das Sozialpartnermodell nutzen werden. „Von diesem Kuchen wollen wir uns ein großes Stück sichern.“

Nicht tarifgebundene Betriebe sollten auch weiterhin die Vorteile der bewährten klassischen bAV nutzen, rät der Talanx-Mann. Die Reform werde hier mit dem Arbeitgeberzuschuss und der Geringverdienerförderung „neue Anreize setzen“, hofft von Löbbecke.

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