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Aktualisiert am 16.01.2015 - 14:50 Uhrin AltersvorsorgeLesedauer: 3 Minuten

Das Zeug zum Klassiker Basisrenten von HDI - auch mit Pflegeabsicherung

Staatlich geförderte Altersvorsorge kann sich auch für Spätstarter rechnen. Für Mitglieder der Generation 50plus ist die hohe steuerliche Förderung der Beiträge zu einer Basisrente interessant.

Bis zu 20.000 Euro können pro Jahr steuerlich berücksichtigt werden, bei zusammen veranlagten Ehepaaren sind es 40.000 Euro. Im Jahr 2014 sind 78 Prozent der Beiträge steuerlich abzugsfähig. In Schritten von 2 Prozentpunkten steigt die Quote bis 2025 auf 100 Prozent. Gleichzeitig steigt der zu versteuernde Anteil an den Rentenleistungen für jeden neuen Rentnerjahrgang bis 2040.

Der Vorteil: Zum Rentenbeginn dürfte die Mehrheit der Bezieher einen deutlich niedrigeren Steuersatz als im Arbeitsleben haben.

„Gerade für Selbstständige, die keine gesetzliche Altersabsicherung und kein berufsständisches Versorgungswerk haben, ist die Basisrente das optimale Instrument der Absicherung“, erklärt Gerhard Frieg, im Vorstand von HDI für Produktmanagement und Marketing verantwortlich.

„Die geförderte Basisrente lohnt sich auch für alle anderen Steuerzahler, da die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse oder an Versorgungswerke in der Regel noch Platz lassen. Daher sollten insbesondere Gutverdiener nicht auf die Steuervorteile verzichten“, so Frieg.

HDI hat innerhalb der TwoTrust-Produktlinie gleich mehrere zertifizierte Basisrenten im Angebot. Außerdem gibt es für Kunden ab dem 62. Lebensjahr eine Basisrente gegen Einmalbeitrag mit sofort beginnenden Auszahlungen.

Flexibilität bei Garantien

Die fondsgebundene Basisrente TwoTrust bietet chancenorientierten Kunden große Flexibilität: Beispielsweise können Kunden die Höhe der Beitragsgarantie frei wählen, diese sogar ganz aus- und später wieder einschalten.

Frieg: „Wir haben die TwoTrust-Familie weiterentwickelt. Zum 1. Januar 2015 bringen wir TwoTrust Selekt – seit Mitte 2014 schon in der dritten Schicht und gegen Einmalbeitrag erhältlich – auch gegen laufenden Beitrag und als Basisrente heraus.“

Er ergänzt: „TwoTrust Selekt eignet sich insbesondere für Kunden, die hohen Wert auf Sicherheit legen, Verluste ausschließen möchten und gleichzeitig eine attraktive Rendite wünschen.“

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Quelle: HDI/Das Investment

Sonderzahlungen möglich

Alle Basisrenten aus dem Haus HDI erlauben Prämienpausen ebenso wie Sonderzahlungen bis zu 40.000 Euro pro Jahr. So kann der Versicherte die Beitragshöhe an seine Lebenslage anpassen.

Die Rentenzahlungen können zwischen dem vollendeten 62. und dem 85. Lebensjahr beginnen. Einzige Einschränkung: Einmalige Kapitalauszahlungen wurden bei Basisrenten vom Gesetzgeber ausgeschlossen.

Die monatlichen Rentenleistungen tragen jedoch zu einem gesicherten und kalkulierbaren Einkommen im Alter bei und erhöhen damit die Planungssicherheit. Auch der Hinterbliebenenschutz ist staatlich geregelt: Begünstigte sind Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder kindergeldberechtigte Kinder.

Bei allen HDI-Basisrenten wird bei einem Todesfall vor Rentenbeginn das vorhandene Vertragsguthaben verrentet. Bei Todesfällen nach Rentenbeginn, aber vor Ende der Rentengarantiezeit, wird eine Todesfallleistung verrentet.

Pflegeabsicherung inklusive HDI bietet im Rahmen seiner Produktlinie TwoTrust auch eine leistungsstarke Absicherung bei Pflegebedürftigkeit: „Extra“ sorgt dafür, dass sich - sofern Kalkulation und Überschussbeteiligung unverändert bleiben – die Altersrente verdoppelt, wenn der Kunde pflegebedürftig wird.

Damit hilft „Extra“, die finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit abzufedern. Weitere Vorteile von „Extra“: einfacher Vertragsabschluss und Leistungen auch bei Demenz.

Pflegebedürftigkeit ist definiert als der Verlust von mindestens zwei ALDs (Activities of Daily Life), Pflegestufe 1 oder einer mittelschweren Demenz (GDS 5). Bei Abschluss findet keine Gesundheitsprüfung statt, es darf lediglich noch keine Pflegebedürftigkeit oder Demenz vorliegen.

Das Beispiel „Extra“ zeigt: Die steuerliche Förderung beschränkt sich bei der Basisrente nicht auf die Altersvorsorge. Der Kunde kann mit demselben Produkt – ebenfalls steuerlich gefördert – auch sein Pflege- und sogar sein Berufsunfähigkeitsrisiko absichern.

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