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Aktualisiert am 05.10.2016 - 09:19 Uhrin AltersvorsorgeLesedauer: 5 Minuten

Bei Garantiezinssenkung So stark könnten BU-Beiträge steigen

Norbert Porazik, Geschäftsführer des größten deutschen Maklerpools Fonds Finanz. Foto: Fonds Finanz
Norbert Porazik, Geschäftsführer des größten deutschen Maklerpools Fonds Finanz. Foto: Fonds Finanz

Seit Wochen ist die von der Bundesregierung geplante Absenkung oder Abschaffung des Garantiezinses zum 1. Januar 2016 in der Presse. Selbst wenn die Absenkung oder Abschaffung nicht schon 2016 kommen sollte, so ist es doch nur eine Frage der Zeit, bis die Bundesregierung ihren Plan aufgrund der anhaltenden Nullzinsphase umsetzen wird.

Viele in unserer Branche reagieren darauf derzeit erstaunlich gelassen, dabei hätte die mittel- oder langfristige Absenkung des Garantiezinses auf 0 Prozent nicht nur Auswirkungen auf kapitalgebundene Versicherungen, sondern auch auf biometrische Versicherungen und alle Garantiemodelle.



Wir haben bei den Versicherungsgesellschaften nachgefragt und Musterberechnungen für den Fall der Absenkung des Garantiezinses auf 0 Prozent angefordert. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Abschaffung des Garantiezinses nicht gleichzusetzen ist mit der Absenkung des Garantiezinses auf 0 Prozent. Wichtig ist auch, dass eine direkte Absenkung auf 0 Prozent unwahrscheinlich ist. Wahrscheinlicher ist eine Zwischenstufe irgendwo zwischen 0,5 und einem Prozent.

So würden sich bei einer Absenkung auf 0 Prozent für die BU im Schnitt, also über alle Gesellschaften hinweg, die uns geantwortet haben, folgende Preisänderungen ergeben:



Die kapitalgebundenen Versicherungen wären hingegen von einer Abschaffung des Garantiezinses weitaus stärker betroffen. Allerdings ist hier kaum davon auszugehen, dass alle Gesellschaften die Verzinsung tatsächlich (auf 0 Prozent) senken, weshalb wir in den Berechnungen nur von einem reduzierten Garantiezins ausgehen.

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