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Altersvorsorge Diese 7 Finanzfehler machen Frauen

Finanz-Fehler 1: Elternzeit

Ein Kind ist zwar in den meisten Fällen eine gemeinsame Entscheidung. Die finanziellen Folgen später im Alter tragen aber nach wie vor die Frauen. Zumindest dann, wenn nur sie in Elternzeit geht und vorübergehend das Arbeitsleben ruhen lässt.

Damit die Auswirkungen nicht allzu groß werden, empfiehlt Geldexpertin und Buchautorin Helma Sick in der Zeitung Bild, die berufliche Pause so kurz wie möglich zu halten. „Treffen Sie mit Ihrem Partner Vereinbarungen, wie Kinderbetreuung und Haushaltsarbeit aufgeteilt werden. Idealerweise teilen Sie sich die Elternzeit. Mit Elterngeld und Elterngeld Plus ist das möglich.“

Auch der Abschluss einer Riester-Rente lohne sich. Während der Elternzeit müssten Sparerinnen nur 60 Euro pro Jahr für die vollen Zulagen einzahlen.

Finanz-Fehler 2: Teilzeit und Minijob

69 Prozent der berufstätigen Mütter arbeiten in Teilzeit, bei Männern sind es nur 5 Prozent. Besondere Nachteile hat das, weil die Wochenarbeitszeit in Teilzeit hierzulande mit durchschnittlich 18,5 Stunden auch noch sehr niedrig ist. In anderen Ländern sind es 25 Wochenstunden und mehr. Die Rente fällt für die Betroffenen daher später niedriger aus.

Sick: „Das macht sich vor allem bei Minijobs bemerkbar. Wer 15 Jahre lang auf 450-Euro-Basis arbeitet, hat damit eine Rente von 70 Euro erworben.“ Also faktisch nichts.

Die Finanzexpertin rät daher dazu, sich von der Rentenversicherung ausrechnen zu lassen, was eine Teilzeit-Lösung an Renteneinbuße bedeutet. Diese Lücke gilt es dann zu schließen. Zum Beispiel mit einer privaten Rentenversicherung oder einem Sparplan, wobei die Beiträge aus dem Familieneinkommen bezahlt werden sollten.

Finanz-Fehler 3: Scheidung

Vielen Frauen sei nicht bewusst, dass es nach dem geltenden Unterhaltsrecht keinen nachehelichen Unterhalt gibt, wenn keine Kinder unter drei Jahren zu versorgen sind, erklärt die Geldexpertin. Die Frau habe zwar einen Anspruch auf einen Teil der Rente des Ex-Mannes. Das reiche im Alter in der Regel aber nicht aus.

Tipp: In einem Ehevertrag sollten die Ehepartner regeln, wie lange beim Scheitern der Ehe Unterhalt bezahlt wird. Auch auf die Renteneinbuße und ihren Ausgleich sollte dabei eingegangen werden, am besten mit Hilfe eines Rechtsanwalts.

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