LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Immobilienmarkt DeutschlandLesedauer: 2 Minuten

Rentenerhöhung im Juli Bedeutet mehr Rente auch höhere Steuern?

2016 gibt es zum 1. Juli eine Rentenerhöhung von 5,95 Prozent im Osten und 4,25 Prozent im Westen. Eigentlich Grund zur Freude. Aber der Bundesverband der Rentenberater warnt: „Renten sind keine Geschenke des Staates. Auch Renteneinkünfte unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht.“

Eine Steuerpflicht entsteht 2016 grundsätzlich dann, wenn das zu versteuernde Einkommen, etwa bei einem ledigen Rentner, mehr als 8.652 Euro im Jahr beträgt. Das zu versteuernde Einkommen hängt aber von weiteren Faktoren ab. Zunächst wird von der Jahresbruttorente der individuelle Rentenfreibetrag abgezogen. Dieser richtet sich nach dem Renteneintrittsjahr. Vom übrig gebliebenen steuerpflichtigen Teil gehen dann noch Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten ab.

Zu den Sonderausgaben zählen etwa Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge zu Unfall- oder auch Haftpflichtversicherung. Beim Werbungskostenabzug kann mindestens der Pauschbetrag von 102 Euro abgezogen werden.

Gegebenenfalls gibt es auch außergewöhnliche Belastungen durch Krankheitskosten, die einen gewissen Betrag – die sogenannte zumutbare Belastungsgrenze – überschreiten. Auch diese werden bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt.

Neurentner könnte es treffen

Einen ersten Anhaltspunkt bei welchen Bruttorentenbezügen eine Besteuerung der gesetzlichen Rente entsteht, gibt die folgende Tabelle. Die Angaben sind Näherungswerte für ledige Rentner. Es wird unter anderem unterstellt, dass der Renteneinritt zum 1. Januar eines Jahres erfolgte, keine weiteren Einkünfte vorliegen und der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ein Prozent beträgt. Zudem berücksichtigt die Berechnung für 2016 die 4,25-prozentige Erhöhung in West- und 5,95-prozentige in Ostdeutschland.



Wirft man nun einen Blick auf die Standardrente 2015 (15.611 Euro in den alten und 14.429 Euro in den neuen Bundesländern brutto pro Jahr) erkennt man, dass insbesondere Neurentner leichter von einer Steuerpflicht betroffen sind.

Der Verband beschwichtigt aber auch gleich: „Selbst wenn eine Rente (künftig) versteuert werden muss – es wird durch die Erhöhung unterm Strich trotzdem mehr Rente übrig bleiben als zuvor.“

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion