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Ampelcheck Geldanlage: Einstweilige Verfügung gegen Verbraucherzentrale Hamburg aufgehoben

Quelle: Fotolia
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Diese Entscheidung begründete das Gericht mit dem Argument, die Debeka sei von der Broschüre nicht unmittelbar betroffen und könne deshalb nicht gegen sie vorgehen. Das Gericht legte aber Wert auf die Feststellung, dass die Broschüre „Ampelcheck Geldanlage“ als Warentest indiskutabel sei und weder sachlich noch neutral gestaltet wurde. Der Richter wörtlich: „Die Broschüre ist inhaltlich nicht vertretbar. Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen.“ Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gegen die Mitte August erlassene einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt und sich dabei insbesondere auf die Behauptung gestützt, dass ihre Aussagen im „Ampelcheck“ lediglich Meinungsäußerungen im politischen und geistigen Meinungskampf seien. Sie erhebe „keinen, mit einem Warentest vergleichbaren Anspruch auf Neutralität und Objektivität.“ Wörtlich heißt es im schriftlichen Widerspruch weiter: „Sie (die Debeka) hat keinen allgemeinen Anspruch auf eine faire Bewertung.“ Uwe Laue, Vorstandsvorsitzender der Debeka Lebensversicherung kommentierte:  „Der Richter ließ keinen Zweifel an der mangelhaften Qualität der Broschüre“. Mit ihrer Argumentation habe die Verbraucherzentrale Hamburg die Katze aus dem Sack gelassen. „Es geht ihr nicht um eine objektive und neutrale Information der Verbraucher, sondern um ihren ideologischen Feldzug gegen die Versicherungswirtschaft“, so Laue weiter. Mit dieser Entscheidung ist der Vertrieb der auch von Berater-Verbänden wie dem AfW Bundesverband Finanzdienstleistung kritisierten Broschüre über die Website der Verbraucherzentrale Hamburg wieder gestattet. Bei der Verbraucherzentrale freut man sich derweil über das Urteil: „Jetzt kann wieder offen über die klare Kennzeichnung von Finanzprodukten diskutiert werden“, sagt Günter Hörmann. „Die Versicherungswirtschaft, die in dem Ratgeber mit ihren Produkten nicht gut wegkommt, sollte endlich auf die berechtigte Kritik reagieren und ihre Angebote verbessern, anstatt Kritikern einen Maulkorb zu verpassen“, so der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg weiter. Beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist man anderer Ansicht: „Das heutige Urteil offenbart ein Rechtsschutzdefizit: Weder Versicherungsunternehmen noch Branchenverband haben die Möglichkeit gegen so unseriöse Verbraucherinformationen vorzugehen. Wenn „Verbraucherschutz“ von einzelnen Akteuren für Diskreditierungskampagnen missbraucht wird, beschädigt das die gesamte Institution der Verbraucherzentralen. Verbraucherschützer müssen ihrer besonderen Verantwortung gerecht werden – eine neutrale und objektive Aufklärung ist dabei Mindestanspruch“, sagt Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des GDV.

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