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„An Priip-Verschiebung führt jetzt kein Weg vorbei“ BVI und GDV über Ergebnisse der Priip-Abstimmung im EU-Parlament

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Außerdem widerspreche es rechtsstaatlichen Grundsätzen, die Fondsanbieter in der EU durch unklare und strafbewehrte Vorgaben unkalkulierbaren Haftungsrisiken auszusetzen, so der BVI-Chef weiter. 

Des Weiteren fordert der BVI die EU-Kommission auf, die Vorgaben für die Priip-Informationsblätter noch einmal gründlich zu überarbeiten. „Sie nutzen den Verbrauchern aber nur etwas, wenn sie unterschiedliche Finanzprodukte wirklich vergleichbar machen. Das ist mit den derzeitigen Vorgaben nicht gewährleistet“, sagt Richter. 

Nachbesserungsbedarf sieht BVI unter anderem bei: 

Vorgaben zu sogenannten Multiple Option PRIIPs wie fondsgebundene Lebensversicherungen:

Obwohl Fonds aufgrund einer befristeten Ausnahme bis Ende 2019 auf die etablierten OGAW-KIDs zurückgreifen können, sollen die Fondsgesellschaften den Anbietern fondsgebundener Versicherungen für deren PRIIPs-Basisinformationsblätter bereits ab 1. Januar 2017 entsprechende Daten zu den jeweiligen Fonds liefern. Dabei ist noch unklar, welche Daten das konkret sein sollen. Ebenso ist offen, ob sich die besitzzeitabhängigen Angaben zu Kosten und Wertentwicklung auf die Laufzeit der Versicherung oder auf die Haltedauer der Fonds beziehen sollen. Deshalb stecken die EU-weiten Gespräche zur Umsetzung bei den Fonds- und Versicherungsanbietern fest. 

Berechnung der Wertentwicklungs-Szenarien:

Investmentfonds sollen drei Szenarien zur Wertentwicklung erstellen – allerdings auf Basis von Daten aus der Vergangenheit. Dadurch entstehen Verzerrungen. Beispielsweise werden nach einem mehrjährigen Börsenaufschwung und anschließendem Einbruch der Kurse die Szenarien zu positiv ausfallen und damit die aktuelle Entwicklung ignorieren.

Berechnung der Transaktionskosten:

Die EU-Kommission hat den Ansatz der europäischen Finanzaufsichtsbehörden und damit eine im Markt unübliche Vorgehensweise zur Berechnung der Transaktionskosten übernommen. Sie will die Differenz zwischen dem tatsächlichen Preis beim Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers und einem bestimmten Referenzpreis als Transaktionskosten festlegen. Das führt in weniger liquiden Märkten wie bei Anleihen regelmäßig zu falschen oder sogar negativen Transaktionskosten.

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