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Andere Verträge, gleiche Wirkung Gesetz gegen ärztliche Falschdiagnosen wirkungslos

Im Herbst vergangenen Jahres deckte TK-Chef Jens Baas einen Skandal auf. Er schilderte, wie die GKV-Anbieter  - darunter auch seine eigene Krankenkasse - Ärzte dafür belohnen, dass sie ihre Patienten auf dem Papier kränker machen. Grund ist der Finanzausgleich zwischen den Kassen: Wer mehr schwer- oder chronisch kranke Versicherte hat, bekommt zusätzlich Geld aus dem Risikostrukturausgleich.

Das rief den Gesetzgeber auf den Plan. Mitte März trat das neue Heil- und Hilfsmittelverordnungsgesetz in Kraft, das diese Praktiken unterbinden sollte. So sollten "zusätzliche Vergütungen für Diagnosen" gestrichen und die „Beratung des Vertragsarztes durch die Krankenkasse oder durch einen von der Krankenkasse beauftragten Dritten im Hinblick auf die Vergabe und Dokumentation von Diagnosen" verboten werden

Neue Rahmenverträge, alte Anreize

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Doch besonders wirkungsvoll sei das Gesetz nicht, berichtet die Welt am Sonntag. Die Kassen hätten zwar jetzt eine andere Art von Rahmenverträgen, die sogenannten Verträge der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) eingeführt. Doch auch diese sehen Zusatzzahlungen an Ärzte mit vielen schwer und chronisch kranken Patienten vor.

„Diese Rahmenverträge bilden etwa im selben Maße die Krankheiten ab, für die Kassen Geld bekommen, wie schon die verbotenen Betreuungsstrukturverträge“, schreibt das Blatt mit Hinweis auf ein noch unveröffentlichtes Gutachten des Berliner Instituts für Infrastruktur- und Gesundheitsfragen IGES.

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