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Anlageskandal Warum verurteilter S&K-Gründer in Villa wohnt

Der Betrugsprozess gegen Stephan S. und Jonas K. vor dem Landgericht Frankfurt war einer der größten Anlageskandale Deutschlands.
Der Betrugsprozess gegen Stephan S. und Jonas K. vor dem Landgericht Frankfurt war einer der größten Anlageskandale Deutschlands. | Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de

4.924 Quadratmeter mit unverbaubarem Blick auf den Taunus bei Kelkheim – so beschreibt die Bild-Zeitung das Grundstück, für das nach ihren Recherchen Stephan S. als alleiniger Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Geschätzter Wert: 3,4 Millionen Euro.

„Ab wann der Verurteilte auf den geliebten Taunusblick verzichten muss“, wie es die Bild-Zeitung formuliert, steht noch nicht fest: „Trotz mehrfacher Nachfrage in den letzten beiden Tagen war die Frankfurter Staatsanwaltschaft nicht in der Lage, diese Frage zu beantworten.“

S. haftet auch mit Privatvermögen

Fest steht aber: Ebenso wie alle anderen Wertsachen, hat die Staatsanwaltschaft das Anwesen „arrestiert“, zitiert die Bild-Zeitung Ulrich Endres, Rechtsanwalt von S. Denn sein Mandant hafte gegenüber den geprellten Gläubigern auch mit seinem Privatvermögen.

Vorerst kann der S&K-Mitgründer S. weiter in seiner Kelkheimer Villa wohnen. Denn nach der Urteilsverkündung kamen er und der von der Bild-Zeitung jüngst auf Ibiza gesehene K. auf freien Fuß. Die beiden Firmengründer saßen seit einer Großrazzia vor vier Jahren in Untersuchungshaft.

Einer der größten Anlageskandale

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Der Betrugsprozess gegen die beiden Gründer der Frankfurter Immobiliengruppe S&K und ihre vielen Helfer war einer der größten Anlageskandale Deutschlands. Ende März endete er damit, dass Stephan S. und Jonas K. zu jeweils achteinhalb Jahren Haft verurteilt wurden.

Den beiden Angeklagten wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, mit einem Schneeballsystem etwa 11.000 Immobilien-Anleger um insgesamt 240 Millionen Euro betrogen zu haben. In dem Urteil ging es dann allerdings nur noch um den Vorwurf der Untreue.

Anklage wegen schweren Betrugs

Denn die Anklage wegen schweren Betrugs wurde fallen gelassen: Im Rahmen eines Deals, der einen Verfahrensmarathon vor dem Landgericht Frankfurt im Interesse aller Beteiligten verhindern sollte, hatten die beiden Hauptangeklagten Geständnisse abgelegt.

Das vom Gericht verhängte Strafmaß orientierte sich an der Forderung der Verteidiger, die achteinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte auf neun Jahre und drei Monate plädiert. Zwei Mittäter wurden zu sechs und viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

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